KAISERSLAUTERN. Weil seine 14-jährige Tochter ein Reh mit einer Armbrust getötet hat, muss der Vater des Kindes vor Gericht. Das teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag mit.
Der Anklagebehörde zufolge hatte das Mädchen dem Tier im vergangenen Sommer im elterlichen Garten aus etwa zwölf Meter Entfernung ins Herz geschossen. Der damals 51-jährige Vater habe seiner Tochter die Armbrust gegeben und sie auch beim Schuss beaufsichtigt, hieß es. Beide sagten demnach, das Reh sei in die Schussbahn gelaufen.
Die Staatsanwaltschaft sieht dies nicht hinreichend begründet. Sie wirft dem Mädchen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz sowie Jagdwilderei und ihrem Vater Beihilfe dazu vor. Gegen den Strafbefehl legte der Vater Einspruch ein – deshalb kommt es nun zu einer Hauptverhandlung. Das Verfahren gegen die Schützin will die Justiz nach einer erzieherischen Maßnahme einstellen.
Was für ein kleines Miststück!!!
Aber wirklich, was läuft auch ein Reh in einen unschuldig abgeschossenen Pfeil hinein. Unglaublich dreist.
Im eigenen Garten – das klingt nicht nach Wilderei. Zu diesem Sachverhalt sollte der Artikel nähere Informationen geben.