Nach Messerwurf aus der Westkurve – Lautern Fan muss in den Knast

0
Symbolbild "Westkurve Kaiserslautern"

KAISERSLAUTERN. Eine Berufungskammer des Landgerichts Kaiserslautern bestätigte gestern im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern, mit dem ein 23-jähriger Mann aus Mutterstadt wegen eines Messerwurfs im Fritz-Walter-Stadion verurteilt worden war.

Ihm wird vorgeworfen, am 04.08.2017 während des Fußballspiels der 2. Bundesliga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem SV Darmstadt 98 aus der Westkurve ein aufgeklapptes Klappmesser mit einer Klingenlänge von ca. 7 Zentimetern in Richtung der zwischen Zuschauerblock und Spielfeld positionierten Ordner geworfen zu haben. Das Messer flog knapp am Kopf einer Ordnerin vorbei und landete im Fangnetz.

In rechtlicher Hinsicht wird dem 23-Jährigen der Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung gemacht. Der 23-Jährige hatte schon in der ersten Instanz den Sachverhalt eingeräumt und sich bei der Ordnerin entschuldigt. Als Motiv für den Messerwurf gab er Ärger über den Spielverlauf und über das Verhalten des Schiedsrichters an. Die ca. 2 Stunden nach der Tat entnommene Blutprobe hatte einen Blutalkoholgehalt von 0,88 Promille.

In der gestrigen Berufungsverhandlung ging es nur noch um die Höhe der Strafe. Das Berufungsgericht reduzierte aus verschiedenen Gründen die Strafe leicht und blieb aber bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die es auf 1 Jahr und 3 Monate festsetzte. Dabei spielte eine Rolle, dass der 23-Jährige bereits schon einmal wegen eines Körperverletzungsdelikts verurteilt worden war.

Vorheriger ArtikelVersuchter Einbruch in Trierer Einfamilienhaus – Zeugen gesucht
Nächster ArtikelVorhersage für die Karnevals-Tage – Narren müssen sich warm anziehen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.