Anklage nach grausigem Axt-Mord an 80-Jährigem in der Eifel

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Symbolbild. Foto: pixabay //markusspiske

TRIER. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hat diese Anklage wegen Mordes gegen einen 59-jährigen Mann erhoben, der im Verdacht steht, am 25.11.2018 in Utscheid (Kreis Bitburg-Prüm) seinen 80-jährigen Onkel mit einer Axt erschlagen zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Zentralen Kriminalinspektion Trier geführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:

Zwischen dem 59-jährigen Angeschuldigten, der als Frührentner im elterlichen Haus in Utscheid lebte, und seinem im gleichen Ort lebenden 80-jährigen Onkel bestanden seit vielen Jahren innerfamiliäre Konflikte, die der Angeschuldigte, der sich seit Jahren um die Versorgung seines Onkels kümmerte, zunehmend als unerträglich empfand.

Nachdem er sich schon seit geraumer Zeit mit dem Gedanken getragen haben soll, die Situation zu beenden und dem Leben seines Onkels ein Ende zu setzen, erhielt er am Nachmittag des 25.11.2018 von Nachbarn die Mitteilung, sein Onkel fahre alkoholisiert mit einem Pkw im Ort umher – er möge sich um ihn kümmern.

Dieses Ereignis veranlasste den Angeschuldigten vor dem Hintergrund der Gesamtsituation, seinen Onkel nunmehr zu töten. Er brachte ihn zu sich nach Hause. Als der 80-Jährige eine Außentreppe, die zum Wohnhaus führte bestieg, riss der Angeschuldigte ihn unvermittelt von hinten die Treppe hinab. Am Boden liegend versetzte er ihm sodann mit einer schweren Axt mindestens acht Hiebe in den Bereich des Halses, durch die der 80-Jährige tödliche Verletzungen erlitt.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Trier versah sich das Opfer im Zeitpunkt der Tat keines Angriffes des Angeschuldigten und war aufgrund dessen wehrlos. Die Staatsanwaltschaft geht daher von einer heimtückischen Begehungsweise aus und hat deshalb Anklage wegen Mordes erhoben.

Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über deren Zulassung und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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