Regelung: So soll der Umgang mit tätowierten Polizisten geregelt werden!

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Die Uniform einer angehende Polizistin in Sachsen offenbart ein Arm-Tattoo.

MAINZ. Für den Umgang von rheinland-pfälzischen Polizisten mit Tattoos bereitet die Landesregierung eine Regelung vor.

«Wir schaffen derzeit eine erforderliche gesetzliche Grundlage», sagte Innenminister Roger Lewentz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Bisher gilt eine Übergangsregelung, nach der eine sichtbare Tätowierung auf dem Arm verdeckt werden muss – dann ist ein langärmeliges Hemd vorgeschrieben. Kleine Tattoos sind zulässig, solange sie unauffällig sind.

Eine Studie der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz hatte ergeben, dass bei Bürgern Respekt und Vertrauen sinken, wenn ein Polizist sichtbar tätowiert oder gepierct ist. Die Grünen-Innenpolitikerin Pia Schellhammer betonte grundsätzlich: «Man kann ein Tattoo als Polizist oder Polizistin haben.»

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