
TRIER/BITBURG. Das Verwaltungsgericht Trier hat heute die Klage des Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg gegen die Stadt Bitburg abgewiesen. Durch die Klage wollte der Wehrleiter erreichen, dass der Bürgermeister der Stadt Bitburg ihn als Wehrleiter erneut im Amt bestätigt.
Das Verwaltungsgericht urteilte heute in Trier, dass der Bürgermeister den Wehrleiter zu Recht nicht im Amt bestätigt habe. Er sei für das Amt ungeeignet. Wie der Verwaltungsrichter in seiner Begründung erklärte, lägen Tatsachen vor, nachdem eine Ausübung der Tätigkeit des Wehrleiters „unzumutbar und untragbar“ seien. Der Wehrleiter habe wiederholt seine ehrenamtlichen Dienstpflichten verletzt und damit die Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr ernstlich gefährdet
Darüber hinaus hätte der Wehrleiter ein illoyales Verhalten gegenüber dem Bürgermeister gezeigt und ihn sogar durch Nötigung unter Druck gesetzt. Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Wehrleiter und dem Bitburger Bürgermeister sei aufgrund vieler Pflichtverletzungen des Wehrleiters gestört, so dass eine Zusammenarbeit nicht mehr funktioniere. Die sei aber nötig, damit die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen könne. sei aber nötig, damit die Feuerwehr ihre Aufgaben erfüllen könne.
Ende Mai hatten fast alle Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg ihren bisherigen Wehrleiter wiedergewählt. Bürgermeister Joachim Kandels hatte ihm aber daraufhin die nötige Bestätigung im Amt verweigert. Eine gütliche außergerichtliche Einigung, wie vom Verwaltungsgericht im Oktober zu Prozessauftakt empfohlen, lehnten die beiden Parteien ab.