Mehr Fracht und weniger Fluggäste am Flughafen Hahn

0
Foto: Fredrik von Erichsen / dpa-Archiv

HAHN. Das Frachtaufkommen und das Passagiergeschäft am Hunsrück-Flughafen Hahn entwickeln sich weiterhin gegensätzlich. Von Januar bis August 2018 schnellte die Fracht im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 76,0 Prozent auf 118 100 Tonnen, wie aus der jüngsten Statistik der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hervorgeht.

Zugleich sank die Zahl der Passagiere um 12,3 Prozent auf 1 477 629 Fluggäste.

Alleine im August 2018 wurde im Frachtgeschäft im Vergleich zum Vorjahresmonat ein Plus von 35,3 Prozent auf 12 226 Tonnen registriert. Gleichzeitig fiel die Zahl der Passagiere um 18,8 Prozent auf 203 403.

Der Platzhirsch am Flughafen Hahn, der irische Billigflieger Ryanair, hebt nun auch von den benachbarten Airports Luxemburg, Köln/Bonn und Frankfurt ab. Zudem hat er für den Winterflugplan 2018/19 eine Verringerung der Zahl seiner Strecken in den Hunsrück angekündigt.

Christoph Goetzmann, Mitglied der Hahn-Geschäftsführung, sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Wir arbeiten intensiv an der Aufnahme von Passagierflügen zwischen Hahn und China.» 82,5 Prozent des defizitären Airports gehören inzwischen dem chinesischen Mischkonzern HNA, 17,5 Prozent hält noch das Land Hessen. Der Airport-Manager ergänzte: «Passagierverkehre haben grundsätzlich eine deutlich höhere Komplexität als Frachtflüge und bedürfen daher einer umfassenderen und langwierigeren Planung.»

Mit Blick auf den Arbeitskampf des Ryanair-Personals mit drei Streiks seit August zeigte sich Goetzmann besorgt: «Passagiere müssen sich auf ihre gebuchten Flüge verlassen können.» Damit könnten auch der Hahn, seine Beschäftigten und die Region eine sichere Zukunft haben.

Vorheriger ArtikelVorfahrt missachtet – Rollerfahrer stirbt!
Nächster ArtikelGoldener Herbst in Rheinland-Pfalz und Saarland

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.