SAARBRÜCKEN. Der 74-jährige Saarländer Norbert Kuß, der wegen eines mangelhaften Gutachtens einer Psychologin zwei Jahre zu Unrecht im Gefängnis gesessen hat, erhält nach einem jahrelangen Rechtsstreit Schmerzensgeld.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung eines Urteils vom Saarländischen Oberlandesgericht vom 23. November zurück.
Damit sei der Fall «zivilrechtlich endgültig entschieden», sagte Kuß‘ Anwältin Daniela Lordt am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Die Versicherung müsse nun das Schmerzensgeld in Höhe von 60 000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. «Das ist mehr als nur ein Etappensieg», so Lordt, «sondern der Schlusspunkt für das Schmerzensgeld.»
Kuß war auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als «grob fahrlässig» bezeichnet hatte, im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt.
In einem weiteren Verfahren am Landgericht in Saarbrücken wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von rund 73 000 Euro gehen. Anwältin Lordt geht davon aus, dass nach dem BGH-Beschluss das Verfahren nun weiterbetrieben und «recht zügig» ein Termin bestimmt werde.