LUDWIGSHAFEN. Am heutigen Donnerstag, 16.08.2018, fiel um 11.55 Uhr einer Zivilstreife der Zentralen Verkehrsdienste in Ludwigshafen ein Pkw auf, dessen Fahrer der Streifenbesatzung gut bekannt war; er besitzt bereits seit längerem keinen Führerschein mehr.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle in Höhe des Amtsgerichtes stellte sich zudem heraus, dass der benutzte PKW weder zugelassen noch versichert war. Die am PKW angebrachten Kennzeichen sind auf ein anderes Fahrzeuges ausgegeben. Gegen den 48-jährigen Fahrer des PKWs wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.
Wie sich herausstellte wurde der Fahrer am Dienstag dieser Woche beim Amtsgericht Ludwigshafen u.a. bereits wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Er gab bei der Kontrolle an, dass er kurz zuvor beim Amtsgericht Einspruch gegen das Urteil eingelegt habe. Alsbald wird er sich nun für die neuerliche Tat vor Gericht verantworten müssen