„Uns gibt es bald steuerfrei“ – Hunde aus Tierheim Trier 2 Jahre von Hundesteuer befreit

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Ludo sucht ein neues Zuhause. Derzeit wird er im Trierer Tierheim betreut.

TRIER. Gute Nachricht für Hundefans und das Trierer Tierheim: Wer einen Vierbeiner aus dem Tierheim bei sich zu Hause aufnimmt, soll künftig für die Dauer von zwei Jahren von der Hundesteuer befreit werden. Das hat der Stadtrat auf Antrag der FDP mit großer Mehrheit beschlossen.

Die FDP-Fraktion erhofft sich von der Steuerbefreiung vor allem eine Entlastung des Tierheims durch eine schnellere Vermittlung der dort betreuten Hunde. „Wir würdigen damit auch die engagierte und verantwortungsvolle Arbeit des Tierheims“, sagte Katharina Haßler. Finanziell könne sich die Neuregelung sogar positiv auswirken, wenn sich mehr private Halter für einen Hund aus dem Tierheim finden lassen, die dann nach zwei Jahren auch wieder steuerpflichtig werden. 2016 vermittelte das Tierheim 156 Hunde an neue Herrchen und Frauchen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg.

Bisher gilt die Steuerbefreiung für Tierheimhunde nur im ersten Jahr und sie wird auch nur auf Antrag erteilt. Zudem darf sie von einem Haushalt nur einmal in einem Zeitraum von zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Intention des Stadtratsbeschlusses ist deshalb auch, dass die Befreiung möglichst unbürokratisch erteilt wird. Die von der Stadt Trier erhobene Hundesteuer beläuft sich derzeit auf 120 Euro jährlich für den „Ersthund“. Für weitere Tiere steigt der Steuersatz bis maximal 228 Euro an.

In der kurzen Stadtratsdebatte begrüßten CDU, Grünen, UBT und AfD den Vorstoß. „Wir können damit die Entscheidung für einen Hund erleichtern und die Situation im Tierheim entschärfen“, meinte Jörg Reifenberg (CDU). Hans-Alwin Schmitz (UBT) geht davon aus, dass „die finanziellen Auswirkungen überschaubar“ bleiben, während Michael Frisch (AfD) eine Evaluierung nach drei oder vier Jahren forderte, um zu überprüfen, ob die gewünschten Effekte tatsächlich eingetreten seien. Gegenstimmen gab es von der SPD. Deren Sprecher Carl-Ludwig Centner schlug stattdessen vor, die bereits geltende Steuerbefreiung, die kaum in Anspruch genommen werde, besser zu bewerben.

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