Verfahren gegen Nürburgring-Geschäftsmann eingestellt

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Eine Glasscheibe mit dem Logo der Rennstrecke "Nürburgring".

MAINZ. Neun Jahre nach der gescheiterten Finanzierung für den überdimensionierten Freizeitpark am Nürburgring ist das Verfahren gegen einen Schweizer Geschäftsmann wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingestellt worden. Die beiden angeklagten Straftaten unterlägen nicht dem deutschen Recht, wie das Landgericht Mainz am Mittwoch mitteilte. Die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sei im einen Fall in der Schweiz, im anderen Fall in Liechtenstein geschehen.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin Beschwerde eingelegt.

Der Angeklagte wurde beschuldigt, dem Management der Nürburgring GmbH fälschlich vorgespiegelt zu haben, einen Investor vermitteln zu können. Dabei ging es um zwei ungedeckte Schecks über 99 Millionen Dollar eines angeblichen Milliardärs aus den USA. Mit Hilfe des Investors sollte 2009 der Bau eines viel zu großen Freizeitparks am Nürburgring finanziert werden.

Bei dem Geschäftsmann handelt es sich um Urs Barandun, gegen den Anfang 2015 bereits die Hauptverhandlung eröffnet worden war. Der Prozess platzte jedoch am sechsten Verhandlungstag, weil die Beweislage nach Angaben des Richters zu dünn war und erst ein Schlüsselzeuge in den USA vernommen werden sollte. Der Anwalt Baranduns hatte damals einen Freispruch angestrebt.

Für das Projekt des Ring-Vergnügungsparks mit Kosten von rund 330 Millionen Euro musste damals das Land einspringen. Der damalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) trat zurück. Er wurde im April 2014 vom Landgericht Koblenz wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Im November 2015 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil teilweise auf. Zu einem neuen Prozess ist es bislang nicht gekommen.

(dpa/lrs)

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