Tod im Seniorenheim: Befangenheitsantrag abgelehnt

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FRANKENTHAL. Im Frankenthaler Prozess um zwei mutmaßliche Morde und einen mutmaßlichen Mordversuch in einem Altenheim ist der Befangenheitsantrag gegen das Gericht als unbegründet abgewiesen worden.

Es gebe keinen Grund zur Annahme, dass die Kammer voreingenommen sei, heißt es in dem am Freitag vor dem Landgericht verlesenen Beschluss. Er war von einer anderen Kammer gefasst worden als von der kritisierten.

Die Verteidiger eines 49 Jahre alten Angeklagten hatten den Befangenheitsantrag am Donnerstag gestellt. Sie hatten ihn unter anderem damit begründet, dass das Gericht an diesem Tag sieben Beweisanträge der Anwälte abgelehnt hatte.

In dem Beschluss zur Ablehnung des Antrags wird unter anderem bezweifelt, dass die Beweisanträge der Anwälte zur Sachaufklärung beigetragen hätten. Auch rechtfertige der von den Anwälten kritisierte Hinweis der Vorsitzenden Richterin auf die Terminlage nicht den Schluss, dass ihre Unvoreingenommenheit beeinflusst sie.

Die Anwälte beantragten daraufhin, jene Medizinerin als Zeugin zu laden, die für eines der mutmaßlichen Mordopfer – eine 62 Jahre alte Heimbewohnerin – den Totenschein ausgestellt hatte. Die Vorsitzende Richterin bat daraufhin die Prozessparteien, sich über Sitzungstermine bis Ende Juni Gedanken zu machen. Ursprünglich war damit gerechnet worden, dass am 7. Mai das Urteil fällt.

Wegen der Vorwürfe sind drei Ex-Mitarbeiter des Seniorenheims in Lambrecht vor Gericht. Die Frau und ihre beiden Ex-Kollegen sollen eine Insassin zu dritt getötet haben, ein weiterer Fall wird nur den Männern zur Last gelegt. An einem Mordversuch sollen alle drei beteiligt gewesen sein.

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