BAD KREUZNACH. Mit zwei selbst geschriebenen Gedichten soll ein 76 Jahre alter Mann aus Idar-Oberstein eine Richterin beschimpft haben. Der Senior muss sich deswegen seit Montag vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten, wie ein Gerichtssprecher sagte. Aus Wut über einen verlorenen Prozess am Amtsgericht Idar-Oberstein soll er unter anderem folgende Zeile gedichtet haben: «Die Richterin … mit ihrem Engelsgesicht | in Wahrheit die wüste Tochter des Teufels ist.»
Die beiden mehrere Seiten langen Gedichte wurden in digitaler Form auf einer CD gespeichert und im Februar und April 2016 an den Direktor des Amtsgerichts Idar-Oberstein und den Präsidenten des Landgerichts Bad Kreuznach verschickt. Viren hätten sich auf der CD nicht befunden, sagte der Gerichtssprecher. Vielmehr seien Zeilen wie diese gefunden worden: «Eine Richternudel starrt in die Kristallkugel | erwartet sie doch für sich als Gericht Lobgehudel.»
Der Angeklagte habe sich in erster Instanz auf das Grundrecht der Kunstfreiheit berufen, sagte der Sprecher. Damit kam er nicht durch: Das Amtsgericht Idar-Oberstein verurteilte den Mann wegen des Gedichts zu einer Geldstrafe in Höhe von etwa 900 Euro. Nun läuft vor dem Landgericht das Berufungsverfahren. Die Verhandlung wird am 8. Februar fortgesetzt.
In den hier angeführten Zitaten sehe ich keine strafrechtlich relevanten Tatbestände – da muss gar nicht erst die Kunstfreiheit bemüht werden.
Und dann wundern sich die „Macher“ der Gesellschaft, warum die Gesellschaft auf sie spuckt … Die Diäten zu kassieren ist ja für die selbstverständlich, die Fälle gewissenhaft abzuarbeiten, eher nicht …. richtern kann jeder, gerecht richtern können nur die wenigsten …
das zeigt doch schon klipp und klar aus welchem Holz die Gerechten geschnitzt sind