Streit um Grillfahrrad an Hängeseilbrücke Geyerlay beigelegt

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SOSBERG/MÖRSDORF (dpa/lrs). Der Streit um ein Grillfahrrad an der Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück ist beigelegt. Die geplante Verhandlung am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz wurde daher nach Auskunft der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgesagt. Ein Investor darf künftig seine Bratwürste vom Fahrrad aus verkaufen.

Er will dafür den Touristenandrang an der 360 Meter langen Fußgängerbrücke zwischen Sosberg und Mörsdorf nutzen. Der Kreis Cochem-Zell stufte das Grillrad zunächst als bauliche Anlage wie eine unbewegliche Imbissbude ein und verlangte eine Baugenehmigung. Daraufhin verklagte der Investor den Landkreis.

Unterdessen änderte er jedoch sein Konzept: Nun plane er Ortswechsel – am Sosberger Brückenkopf will er laut dem Landkreis nur noch gelegentlich Bratwürste anbieten. In der Folge teilte der Kreis mit: «Wird das Grillfahrrad nicht überwiegend ortsfest benutzt, so handelt es sich nicht um eine bauliche Anlage.» Also sei keine Baugenehmigung mehr nötig. Der Investor nahm daher seine Klage zurück.

Der Start seines mobilen Bratwürstchenverkaufs wird im Frühling erwartet. Zuvor hatte die «Rhein-Zeitung» am Donnerstag online darüber berichtet. Die 2015 eröffnete Hängeseilbrücke über ein tiefes Bachtal hat bereits Hunderttausende Touristen angezogen.

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