Tanke ja oder nein? Die Trierer stimmen über „Blaue Lagune“ ab

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Aral Tankstelle Trier, Ost-Allee.Foto: Eric Thielen

TRIER. Mitten im Advent dürfen die Trierer noch einmal an die Wahlurnen. Am 10. Dezember können sie ein Kreuzchen bei Ja oder Nein machen auf die Frage: „Soll der Stadtvorstand der Stadt Trier den Pachtvertrag der Tankstelle Ostallee (Grundstück Gemarkung Trier, Flur 15 Nr. 218/5) um zehn Jahre plus einer Option auf weitere 5 Jahre verlängern?“

Eigentlich läuft dieser Pachtvertrag Ende des Jahres aus. Das wurde so 2012 zuletzt vom Stadtrat beschlossen.

Der BP-Konzern, zu dem Aral gehört, müsste die Tankstelle auf dem Grünstreifen zwischen Ostallee und Balduinstraße dann abreißen und der Stadt Trier 200.000 Euro dafür zur Verfügung stellen, damit der Grünstreifen umgestaltet werden kann. Aus Sicht des Stadtvorstandes spricht vieles für den Abriss der Tankstelle im Alleenring, der als historische Parkanalage denkmalgeschützt ist. In allen städtebaulichen Planungen für die Innenstadt, in Bürgergutachten, im Mobilitätskonzept und im Radverkehrskonzept spiele der Lückenschluss des Grüngürtels um die Innenstadt eine zentrale Rolle.

Gegen diesen Beschluss des Stadtrates hatte sich aber Widerstand in der Bevölkerung geregt. Die beiden Trierer Markus Römer und Michael Schmitt hatten ein Bürgerbegehren initiiert und dafür deutlich mehr also die nötige Zahl von über 4241 Unterschriften gesammelt. Sie wollen, dass der Pachtvertrag verlängert wird und begründeten dies in der Stadtratssitzung am Donnerstagabend unter anderem mit den Einnahmen, die die Stadt durch Pacht und Gewerbesteuer erziele. Außerdem habe die rund um die Uhr geöffnete Tankstelle eine wichtige Funktion in der Nahversorgung.

Kompromiss gescheitert

Einen Kompromiss zwischen beiden Positionen hatte Baudezernent Andreas Ludwig mit Rückendeckung des Stadtvorstandes auf den Weg gebracht: dem BP-Konzern sollte ein Grundstück der Stadtwerke in der Ostallee nahe dem Alleencenter angeboten werden. Dorthin hätte die Tankstelle verlegt werden können. Ein halbes Jahr wollte sich Ludwig Zeit nehmen, dies zu prüfen, ein Jahr lang hätte der Pachtvertrag verlängert werden sollen. Wäre der Kompromiss gescheitert, hätte es ebenfalls einen Bürgerentscheid gegeben.

Die Kompromisslösung fand allerdings im Stadtrat nach intensiver Debatte keine Mehrheit. Der Antrag wurde mit 27 zu 25 Stimmen abgelehnt. CDU (17 Stimmen), Unabhängige Bürgervertretung (4), FDP (2), Piraten (1) sowie der Stadtvorstand waren für den Kompromiss. SPD (14), Grüne (9), Linke (3) und AfD (1) waren dagegen.

Anschließend stimmte der Stadtrat einstimmig dafür, am Sonntag, 10. Dezember, Triers ersten Bürgerentscheid zu machen. Nach derzeitigem Stand sind dann 86.205 Trierinnen und Trierer wahlberechtigt. Im Gegensatz zur Bundestagswahl dürfen auch EU-Bürger mit abstimmen. Dabei geht es nicht um eine echte Mehrheit, also die Hälfte der Wahlberechtigten. Vielmehr ist der Bürgerentscheid angenommen, wenn 15 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen, das sind 12.930 Stimmen.

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1 Kommentar

  1. Die letzten beiden Sätze sind etwas irreführend. „Dabei geht es nicht um eine echte Mehrheit, also die Hälfte der Wahlberechtigten.“ Natürlich entscheidet die echte Mehrheit der (abgegebenen) Stimmen. Weder bei Wahlen noch bei Abstimmungen machen alle Stimmberechtigten mit. Im Unterschied zu Wahlen muss bei einem Bürgerentscheid aber die Mehrheit zusätzlich ein sogenanntes Abstimmungs-Quorum erfüllen. Das heißt, dass die Mehrheit zusätzlich mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten umfassen muss. Also der Bürgerentscheid ist im Sinne des Antrags entschieden, wenn sich die Mehrheit der Abstimmenden dafür ausspricht und diese Mehrheit 15 Prozent oder mehr der Stimmberechtigten umfasst. Der Antrag ist nicht angenommen, wenn die Mehrheit dagegen stimmt oder wenn das Abstimmungsquorum von 15 Prozent nicht erreicht wird.

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