Revision abgelehnt – Klavierlehrer bleibt nach Kindesmissbrauch im Knast

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Symbolbild

TRIER. Wie das Landgericht Trier mitteilt, ist das Urteil gegen einen 67-Jährigen Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 27 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, nun rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26. Juli 2017 als unbegründet verworfen.

Dem 67-jährige Mann hat sich im Zuge des von ihm erteilten Klaviereinzelunterrichts bei insgesamt 27 Gelegenheiten der zu diesem Zeitpunkt zehnjährigen Zeugin sexuell motiviert genähert zu haben. Die Taten haben sich im Zeitraum von etwa September 2015 bis April 2016 ereignet ereignet.

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