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KOBLENZ. Im Rechtsstreit um unrechtmäßige Wiederrufsregeln bei der Vergabe von Krediten gegen die Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück, haben drei Kunden auch vor dem Oberlandesgericht in Koblenz Recht zugesprochen bekommen. Wie der SWR mitteilt, wies das Gericht die Berufung der Sparkasse weitgehend zurück.
Die Richter des OLG bestätigten somit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Trier. Demnach sei die Belehrung der Sparkassen für die Kunden nicht ordnungsgemäß gewesen, weshalb die Sparkasse den Klägern nun mehr als 20.000 Euro zurückzahlen muss, berichtet der SWR.
Die Entscheidung des OLG könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen, denn in vielen Fällen „verweigern Sparkassen nach der Kreditvergabe, trotz wirksamer Widerrufserklärungen, dem Kunden die Rückabwicklung des Darlehens“, wie der Fachanwalt Lars Murken-Flato, von Hahn-Fachanwälte, schon nach dem Urteil in erster Instanz feststellte.