Trierer Bistumsreform: Vermögen an Großpfarreien übertragen

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Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg

TRIER (dpa/lrs). Bei der geplanten Strukturreform im Bistum Trier sollen die Vermögen der aufzulösenden kleinen Kirchengemeinden an die entstehenden Großpfarreien übergehen. Dabei gehe es nicht darum, «jetzt einfach alles in einen Topf zu werfen», teilte Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg am Freitag mit.

Die bisherigen Gemeinden könnten bei ihrem Vermögen Herkunft und Bestimmung «ein Stück weit mitgeben». Die bisherigen 887 kleinen Gemeinden im Bistum Trier sollen bis 2020 in 35 Großpfarreien aufgegangen sein. 25 der Pfarreien liegen in Rheinland-Pfalz, zehn im Saarland.

Laut von Plettenberg soll zu jeder der 35 neuen Großpfarreien eine Kirchengemeinde errichtet werden. Der Vorschlag werde von den Dechanten des Bistums und dem Kirchensteuerrat unterstützt und könne nun diskutiert werden, hieß es. Dazu soll es im September Veranstaltungen geben.

Den Neu-Zuschnitt der Pfarreien-Landschaft hatte eine Synode des Bistums im vergangenen Jahr als Teil eines umfassenden Reformpakets beschlossen. Am 24. November tagen die diözesanen Räte mit der Bistumsleitung zur Raumgliederung und der Vermögensfrage. Im Anschluss daran entscheidet der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Zum Bistum Trier gehören rund 1,4 Millionen Katholiken in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

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