TRIER. Im Fall „Tanja Gräff“ will die Trierer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen bis Sommer abschließen. Anschließend soll über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden werden.
Die Auswertung der Akten zum Tod der Triererin sollten eigentlich bereits zum Jahreswechsel abgeschlossen werden. Wie Staatsanwalt Fritzen allerdings begründete, gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Die Kernfrage im Fall Gräff bleibt weiterhin, ob Tanja Gräff Opfer einer Straftat wurde und gegebenenfalls in den Tod gestoßen wurde. Im Mai 2015 wurden die sterblichen Überreste der Studentin bei Rodungsarbeiten an einer Felswand in Trier gefunden.