Nach Großeinsatz im Dezember – Gericht verurteilt Trierer „Parkhaus-Schützen“

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Symbolbild "Polizeiabsperrung". Foto: Polizei RLP

TRIER. Im Prozess gegen einen 30-jährigen Mann, der im vergangenen Dezember in einem Trierer Parkhaus mit einer Waffe geschossen haben soll und anschließend im Alleen-Center gefasst wurde, hat das Amtsgericht Trier ein Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den Mann wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Diebstahls mit Waffen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

Das Amtsgericht sah es als erweisen an, dass der 30-Jährige auf einem Parkdeck mit der Schreckschusswaffe um sich geschossen habe.

Wie der SWR berichtet, soll der 30-Jährige vor Gericht seine Tat bedauert haben. Die Waffe habe er sich besorgt weil er in Trier einmal verprügelt worden sei. Es sei gerade niemand auf dem Parkdeck gewesen, und dann habe er zwei oder dreimal abgedrückt, sagte der Angeklagte

Bereits im Jahr 2014 wurde der Mann wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe verurteilt.

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