Wie das Trierer Amtsgericht mitteilt, ist das Urteil im „Totschlag-Prozess“, gegen einen Trierer Asylbegehrenden, des Landgerichts Trier vom 8. Juli 2016 nunmehr rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24. Januar 2017 als unbegründet verworfen.
Mit Urteil vom 08. Juli 2016 war der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.
Sachverhalt:
Der zu Beginn der Hauptverhandlung 32-jährige Angeklagte bewohnte mit seiner Ehefrau und seinen Kindern als Asylbegehrender ein Zimmer in einer Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier.
Am Mittag des 17.8.2015 soll es zwischen seiner Ehefrau und ihm in ihrem Zimmer zu einem Streit gekommen sein. Im Laufe dieses Streits soll der Angeklagte in Tötungsabsicht mit einem Tischbein des Zimmertisches auf den Kopf seiner Frau eingeschlagen haben. Diese soll an den Verletzungen verstorben sein.
Der Angeklagte wurde noch am selben Tag festgenommen und befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.
















