Augen auf beim Kostümkauf zu Karneval

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TRIER. Ob Pirat, Krankenschwester, Teufel oder Cowboy – die Auswahl an Kostümen im Supermarkt, Kaufhaus oder Karnevalsladen ist schier unendlich. In jedem Jahr haben große und kleine Jecken wieder die Qual der Wahl, für welche Verkleidung sie sich entscheiden sollen. Wie die SGD Nord in einer Mitteilung rät, sollte die Sicherheit dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Die meisten Kinderkostüme sind mit einem CE-Kennzeichen versehen. Diese Produkte entsprechen deshalb der Spielzeugrichtlinie, sind schwer entflammbar und entsprechen hohen Sicherheitsanforderungen. Trotzdem sollte man bei allen Karnevalsartikeln die Warnhinweise ernst nehmen. Kostüme und Accessoires sollten von offenem Feuer ferngehalten werden. Für Kleinkinder können verschluckbare Kleinteile zur Gefahr werden. Damit spätere Reklamationen möglich sind, ist es wichtig, auf die Anschrift des Herstellers zu achten. Die alleinige Verantwortung für die sichere Gestaltung der Karnevalsartikel liegt bei den jeweiligen Herstellern. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen wie den TÜV-Rheinland und Andere ist in Europa nicht vorgeschrieben.

Zu den Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gehört neben der Überwachung und Beratung der ansässigen Hersteller auch die Marktbeobachtung im Handel. Damit kein mangelhaftes Produkt beim Käufer landet, hier einige Tipps:

-Kostüme für Kleinkinder dürfen zum Schutz vor Strangulationsgefahren keine langen Schnüre, Bänder Schärpen und Weiteres haben. Knöpfe, Pailletten und andere verschluckbare Kleinteile müssen fest am Kostüm befestigt sein.
-Karnevalskostüme für Kinder sollten das CE-Kennzeichen tragen.
-Masken, die Mund und Nase bedecken, müssen ausreichend große Atemöffnungen haben.
-Kunststoffe in Masken und andere auf der Haut anliegende Verkleidungsgegenstände enthalten oft schädliche Weichmacher und sollten deshalb nicht zu lange getragen werden.
-Beim Umgang mit Karnevalsschminke und Haarfärbemitteln sollte man ebenfalls nicht zu sorglos umgehen.
-Textilien sollten, vor allem wenn sie direkt auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Die Pflege- und Waschhinweise des Herstellers sind hierbei unbedingt zu beachten.

Auch das notwendige Zubehör zu den Kostümen kann eine Gefahr darstellen. Insbesondere sollten bei Knallpistolen die Warnhinweise beachtet werden, um Gehör- und Augenschäden zu vermeiden

Noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an:

Struktur und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord – Tel. 0261/120-2019

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