Nach Angriff auf Polizisten in Trier mit Druckluftnagler – Urteil gesprochen

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TRIER / KOBLENZ. Für seinen Angriff mit einer Nagelpistole auf Polizisten in Trier hat ein 49-jähriger Mann eine eineinhalbjährige Haftstrafe auf Bewährung bekommen.

Das Landgericht Koblenz ging am Mittwoch von versuchter gefährlicher Körperverletzung aus, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Einen versuchten Totschlag sahen die Richter anders als die Staatsanwaltschaft nicht.

Damit endete für den 49-Jährigen ein viereinhalbjähriges Verfahren: Das Landgericht Trier hatte ihn schon zweimal zu höheren Haftstrafen verurteilt, die aber beide vom Bundesgerichtshof wegen Rechtsfehlern kassiert wurden. Das neue Koblenzer Urteil ist rechtskräftig – alle Beteiligten erklärten, keine Rechtsmittel mehr einzulegen.

Der 49-Jährige hatte 2012 in Trier mit dem Druckluftnagler aus großer Nähe auf zwei Polizisten geschossen, weil er offensichtlich wegen Eheproblemen von ihnen getötet werden wollte. Die Nägel trafen die Beamten aber nicht. Sie überwältigen den Mann mit Schlagstock und Pfefferspray, nachdem er sich selbst Nägel in Kopf und Herz gejagt hatte. Er überlebte. Mit Druckluftnaglern arbeiten zum Beispiel Dachdecker.

Staatsanwalt Volker Blindert hatte von einem angestrebten „Suicide by cop“ (Suizid durch Polizisten) gesprochen. Die Nägel der Tatwaffe könnten nach seinen Worten aus nächster Nähe bis zu 9,3 Zentimeter in menschliche Körper eindringen. Aus verlesenen Briefen des Verurteilten ging hervor, dass sich der 49-Jährige von seiner Ehefrau mit einem anderen Mann betrogen wähnte: „Das hat mir das Genick gebrochen.“

Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Urteil eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe, die bereits mit der Untersuchungshaft verbüßt gewesen wäre. Diese hatte nach ihren Angaben 16 Monate gedauert.

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