TRIER. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichtes, hat gestern im „Geldfälscher-Prozess“ ein Urteil verkündet. Dabei wurde einer der drei Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und 8 Monate verurteilt. Die zwei weiteren Angeklagten erhielten jeweils eine Bewährungsstrafe.
Sie wurden wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Geldfälschung in drei Fällen, einer der Angeklagten zudem wegen Geldfälschung, zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren, sowie einem Jahr und 6 Monate auf Bewährung verurteilt.
Die Männer sollen etwa 200.000 Euro Falschgeld erworben und in der Region in Umlauf gebracht haben. Ursprünglich sollten zwei der drei angeklagten ins Gefängnis. Ein erstes Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof aufgehoben.