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KOBLENZ. Die Koblenzer Generalstaatsanwalt hat in einer Mitteilung die Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten, Erdogan, gegen eine Entscheidung des Mainzer Landgerichtes abgewiesen
Erdogan beschwerte sich über die Entscheidung des Landgerichtes Mainz, das Ermittlungsverfahren gegen den TV-Satiriker Jan Böhmermann einzustellen.
In der Mitteilung heisst es, dass die verfassungs- und strafrechtlichen Fragestellungen in der Mainzer Entscheidung „im Ergebnis zutreffend und im Einklang mit der Rechtsprechung beantwortet“ worden seien.
Die vollständige Mitteilung findet ih HIER.