KOBLENZ. Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der vollendeten gefährlichen und der schweren Körperverletzung führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen einen 34 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen, der seit etwa zwei Jahren als Asylbewerber in Deutschland lebt.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, am Vormittag des 22.05.2016 in der gemeinsamen Wohnung in Weißenthurm nach einem Streit versucht zu haben, seine 27jährige Ehefrau mit einem Stromkabel zu erdrosseln. Als die Frau kein Lebenszeichen mehr zeigte, ging der Beschuldigte von ihrem Tod aus und verließ die Wohnung. Von einer Tankstelle aus informierte er telefonisch die DRK-Rettungsleitstelle, die unverzüglich Rettungskräfte zum Tatort entsandte. Durch deren Hilfe konnte das Leben der Frau zunächst gerettet werden. Ihr Zustand ist jedoch nach wie vor ernst. Erhebliche gesundheitliche Dauerfolgen der Tat sind wahrscheinlich.
Der Beschuldigte wurde noch am Mittag des 22.05.2016 durch Beamte des Polizeipräsidiums Koblenz festgenommen und heute der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erließ.
Über das Motiv der Tat oder deren sonstige Hintergründe liegen den Strafverfolgungsbehörden derzeit keine belastbaren Informationen vor. Sie werden zunächst ermittelt werden müssen. Insbesondere werden zunächst Zeugen zu vernehmen und rechtsmedizinische Gutachten einzuholen sein.
Rechtliche Hinweise:
Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Der Versuch ist strafbar.
Eine schwere Körperverletzung begeht u.a., wer einen anderen so verletzt, dass er in erheblicher Weise dauerhaft entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit verfällt. Gefährlich ist eine Körperverletzung u.a., wenn sie mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung erfolgt.
Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.