Personelle Begleitquoten erhöhen – Videoüberwachung zusätzlich ausbauen

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Foto: Bernhard Kaster MdB

TRIER. Zu Beginn dieses Jahres ist es im Landkreis Trier-Saarburg in Nahverkehrszügen zu zwei Übergriffen auf minderjährige Mädchen gekommen.  Vor diesem Hintergrund hatte der Bundestagsabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg, Bernhard Kaster, den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV) um Auskunft zum Thema Sicherheit in Regionalzügen gebeten.

In einer sehr ausführlichen Antwort nimmt Verbandsdirektor, Dr. Thomas Geyer, Stellung zur Sicherheitssituation im Schienennahverkehr des Zweckverbandes.  Dabei teilt er Kasters Sorge um die objektive und subjektive Sicherheit in Zügen des Nahverkehrs:  Langlaufende Regionalexpresslinien sind in Rheinland-Pfalz – auch aus Servicegründen – zu 100% mit Zugbegleitern besetzt. Während die sonstigen Regionalbahnen ab 19 Uhr grundsätzlich mit Zugpersonal begleitet seien, seien tagsüber 25 Prozent der Züge mit Begleitern ausgestattet, heißt es in der Stellungnahme. Hier sieht auch der SPNV noch Verbesserungspotenzial, beispielsweise bei der Videoüberwachung. Kaster unterstützt das Ziel des Zweckverbandes, die Zugbegleitquoten weiter auszudehnen und gleichfalls die Möglichkeiten der Videoüberwachung zu erhöhen.

Nach den Zwischenfällen in der Region Trier ist das Thema Sicherheit auch regional in den Fokus geraten. Der Zweckverband SPNV ist daher bestrebt, die Zugbegleitquoten im Rahmen der  finanziellen Möglichkeiten mit den Vertragspartnern noch weiter auszubauen, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Zusätzlich strebt der Zweckverband SPNV an, auch die Videoüberwachung auszudehnen: „Wir sind bereits vor einigen Jahren dazu übergegangen, bei allen Neuausschreibungen die Videoüberwachung […] generell vorzusehen“, so Dr. Geyer. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bernhard Kaster, begrüßt diese Ausweitung der Videoüberwachung im Nahverkehr: „Eine Videoüberwachung hat nicht nur eine abschreckende und somit präventive Wirkung auf potentielle Straftäter, sondern kann erheblich zur Aufklärung einer Straftat beitragen.“ Kaster sagte zu, den Zweckverband in seinem Anliegen zu unterstützen, bestehende datenschutzrechtliche Hürden im Interesse der Sicherheit abzubauen. Gleichzeitig sollte die Videoüberwachung aber keinesfalls als Ersatz für eine personelle Begleitung der Regionalzüge eingesetzt werden, sondern könne als zusätzliches Instrument für mehr Sicherheit im Nahverkehr dienen, so Kaster. „Der Schienennahverkehr in der Fläche – mit längeren ununterbrochenen Fahrabschnitten – ist auch nicht vergleichbar mit großstädtischen U- oder S-Bahnsystemen“, betont Bernhard Kaster. Oberste Priorität müsse daher die auch vom Zweckverband angestrebte Erhöhung der Zugbegleitquote sein.

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3 Kommentare

  1. Videoüberwachung verlagert nur das Verbrechen. Dann wird den Frauen eben aufgelauert wenn sie aus dem Zug ausgestiegen sind. Man muss die Ursachen bekämpfen und nicht die Folgen.
    Vernetzte Videoüberwachung kann sehr schlimme folgen für die Demokratie haben.

  2. Eine stärkere Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume ist besonders nach den schändlichen
    Kölner Ereignissen erforderlich, um Kriminalität und Terror besser bekämpfen zu können, insonderheit die
    Aufklärungsquote zu erhöhen.

    Alexander Dietel – LTW2016: DIE REPUBLIKANER

  3. Trierer Polizeipräsident, die Sicherheit in Trier ist sehr hoch.!! Tata Tata Tata,
    Herr OB Jensen i.R. hat sich deshalb schußsicheres Glas in seine Fenster einbauen lassen. Tata Tata Tata

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