TRIER. Der Rechtsanwalt des gestern zur lebenslanger Haft Verurteilten Sandro C. hat angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Der Angeklagte war wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteil worden. Sein Anwalt plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge und forderte lediglich sechs Jahre für seinen Mandanten.
ich hoffe, bei der Revision gibt es noch Sicherungsverwahrung dazu !
Ich wünsche dem kaltblütigen Täter, dass die Schreie seines Opfers ihn jede Nacht verfolgen und ihn nicht mehr schlafen lassen bis ans Ende seines armseligen Lebens.
Dito! Eine grenzenlose Unverschämtheit, hier auch noch Revision einzulegen! Da sogar erwiesen ist, dass er sich vorher schon mit Vergewaltigungsvideos usw. beschäftigt und das geplant hat, ist wohl nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass das ein einmaliger spontaner Einfall war, sondern diese Phantasien dauerhaft bestehen. Warum dann also von einer Sicherungsverwahrung abgesehen wird, verstehe ich beim besten Willen nicht!