Voraussichtlich kein striktes Alkoholverbot an Weiberfastnacht

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TRIER. Wie das Rathaus am Montag vermeldet, soll es an Weiberfastnacht wohl kein striktes Alkoholverbot in der Stadt Trier geben.

In einer Pressemitteilung der Stadt heißt es:

Bei der Weiberfastnacht, mit der 2016 am 4. Februar der Straßenkarneval eröffnet wird, gibt es voraussichtlich bei der Fete auf dem Hauptmarkt eine ähnliche Regelung wie 2015 und somit kein striktes Alkoholverbot.  Zudem findet nach Aussage der städtischen Jugendschutzbeauftragten Christine Schmitz zum zweiten Mal eine gemeinsame Alternativfete der Jugendclubs Exhaus und Mergener Hof statt. Sie beginnt um 14 Uhr.

Da im Exhaus-Gebäude in Trier-Nord wegen der noch nicht erfüllten Brandschutzauflagen keine Großveranstaltungen stattfinden können, steigt diese Fete erstmals in der zentral gelegenen BBS-Aula in der Ausoniusstraße. Sie bietet Platz für rund 600 Besucher. Weil in dem Trierer Berufsschulzentrum zahlreiche Jugendliche unterrichtet werden, hofft Schmitz auf eine noch größere Resonanz als im vergangenen Jahr.

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