Hotel-Verwüstung in Landscheid – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen sechs Jugendliche

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Symbolbild

LANDSCHEID. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen sechs Jugendliche und Heranwachsende
im Alter von 15 bis 18 Jahren aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich erhoben. Ihnen wird zur Last gelegt, das Gebäude und die Einrichtung eines seit mehreren Jahren leer stehenden Hotels in Landscheid-Burg verwüstet zu haben. Das Hotel war der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land als mögliche Unterkunft für Asylbegehrende angeboten worden.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminalinspektion Trier durchgeführten Ermittlungen drangen am Vormittag des 18. Oktober 2015 zunächst drei der Angeschuldigten gemeinsam mit einem noch strafunmündigen Kind gewaltsam in das Gebäude ein. Dort hielten sie sich ca. 20 bis 30 Minuten lang auf und entleerten einen Feuerlöscher, dessen Pulver
sie wahllos versprühten. Später begaben sie sich in das zum Gebäudekomplex gehörende Gästehaus, zu dem sie sich ebenfalls gewaltsam Zugang verschafft hatten. In dem Gästehaus wurden mit einem Vorschlaghammer eine Rigipswand und eine eingebaute Theke beschädigt.

In den Mittagsstunden des 19. Oktobers 2015 verschafften sich fünf der Angeschuldigten erneut Zugang zu dem Hotel. Im gesamten Gebäude warfen sie das Mobiliar und Einrichtungsgegenstände zu Boden, rissen Telefonkabel aus den Wänden, zertrümmerten Spiegel und eine Glastür, schlugen Löcher in mehrere Zimmerwände und versprühten
das Pulver von Feuerlöschern. Sie verwendeten hierbei unter anderem einen Vorschlaghammer und eine Spitzhacke. In einem offenen Kamin entzündeten sie ein Feuer, das jedoch von selbst abbrannte, ohne auf Gebäudeteile überzugreifen.

Einer der Angeschuldigten schmierte SS-Runen, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Kennzeichen auf Boden, Wände und Türen. Beim Verlassen des Gebäudes entwendete ein weiterer Angeschuldigter zwei Lautsprecherboxen.

Nachdem die Angeschuldigten das Hotel wieder verlassen hatten, wurde der Eigentümer bei einem Besuch durch den aufsteigenden Rauch aus dem Kamin auf die Vorkommnisse aufmerksam und rief Polizei und Feuerwehr. Nachdem diese die erforderlichen Maßnahmen getroffen und den Tatort wieder verlassen hatten, drangen gegen 19.30 Uhr erneut vier der Angeschuldigten in das Gebäude ein, um dort weiter zu randalieren.

Im Keller des Hotels wurde Dispersionsfarbe auf den Fußboden gegossen. Im Schwimmbad wurde mit einer vor Ort gefundenen Flasche Spiritus eine Art Molotow- Cocktail gebastelt, der in einem gekachelten Becken des Schwimmbades entzündet wurde, wobei das Feuer abbrannte, ohne auf das Gebäude überzugreifen. Außerdem zerschlug einer der Angeschuldigten ein Solarium und den zugehörigen Münzkasten, um das darin vermutete Bargeld zu entwenden. Der Kasten war indes leer.

Die Höhe des durch die Übergriffe entstandenen Sachschadens ist noch nicht abschließend
festgestellt. Sie wird derzeit auf zirka 40.000 Euro geschätzt. Den Angeschuldigten wird gemeinschaftlich begangener Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und das Unbrauchbarmachen von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln zur Last gelegt. Einer der Angeschuldigten ist darüber hinaus des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie des versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall (Münzkasten), ein weiterer Angeschuldigter des Diebstahls (der Lautsprecherboxen) hinreichend verdächtig.

Nach den im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen gewonnenen Erkenntnissen gehört keiner der Jugendlichen und Heranwachsenden der organisierten rechten Szene an. Jedoch haben die Ermittlungen ergeben, dass den Angeschuldigten bekannt war, dass das Hotel möglicherweise als Unterkunft für Asylbegehrende genutzt werden sollte. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wollten sie mit der Verwüstung des Hotels verdeutlichen, dass sie die Unterbringung von Asylbegehrenden ablehnen, und dies verhindern.

Die Anklage ist zum Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wittlich erhoben worden. Dieses hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverharhandlung ist derzeit noch nicht bekannt.

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