TRIER. „Der Mindestlohn wirkt“, sagt der Geschäftsführer des DGB Region Trier, Christian Z. Schmitz, kurz vor dem ersten Geburtstag der flächendeckenden gesetzlichen Lohnuntergrenze. „Ein Jahr nach Einführung des Mindestlohns stellen wir fest: Er hat vielen Beschäftigten ein kräftiges Lohnplus beschert“, so Schmitz weiter. „Alle, die im Vorfeld der Mindestlohn-Einführung Jobverluste, Unternehmenspleiten und explodierende Verbraucherpreise befürchtet haben, sind inzwischen sehr kleinlaut geworden. Keine der Befürchtungen ist eingetreten. Im Gegenteil: Die Menschen profitieren, den Unternehmen geht es gut!“
Eine DGB-Analyse der Datenlage beim Statistischen Bundesamt vergleicht das zweite Quartal 2015 mit dem Vorjahreszeitraum. Hier zeigt sich, dass es in Rheinland-Pfalz bei den Löhnen der Ungelernten einen Sprung um 4,8 Prozent nach oben gab (Frauen: 5,1 Prozent). In dieser Zahl sind Minijobs nicht enthalten.
„Insbesondere Frauen, Ungelernte und Beschäftigte in den Dienstleistungsbranchen profitieren von der Lohnuntergrenze“, fasst DGB Gewerkschaftssekretär James Marsh zusammen. Über alle Branchen hinweg sind in der Region Trier insgesamt 2.914 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitpunkt ist dies ist eine Steigerung um 1,9 Prozent.
Wer im Vorfeld gewarnt hatte, dass durch den Mindestlohn viele Unternehmen in die Pleite rutschen, kann durch eine weitere Zahl beruhigt werden: Von Januar bis August 2015 sind bundesweit rund 3,7 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen zu verzeichnen als im Vorjahreszeitraum. Seit der Jahrtausendwende ist das der niedrigste Stand der Unternehmesinsolvenzen.
„Wir werden weiterhin darauf achten, dass der Mindestlohn wirklich überall ankommt“, betont Gewerkschaftssekretär Marsh. Deshalb seien engmaschige Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit unabdingbar: „Das gilt besonders vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen. Flüchtlinge kennen sich mit den hiesigen Gesetzen noch nicht aus. Wenn sie auf den Arbeitsmarkt kommen, benötigen sie Schutz vor Lohndumping und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die Kontrollen müssen daher aufgestockt werden. Zusätzlich informiert der DGB die Geflüchteten mit einer neuen Broschüre auf Arabisch, Deutsch und Englisch über Arbeitnehmerrechte.“