Prozess in Trier: Kündigung nicht akzeptiert – Verstoß gegen Haus- und Näherungsverbot

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Ein Aktenstapel liegt auf dem Richtertisch im Landgericht. Foto: David Inderlied/dpa/Symbolbild

TRIER. Am 28.1.2025 beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Nachstellungen am ehemaligen Arbeitsplatz.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 54-jährigen Angeklagten aus Trier zur Last, in insgesamt fünf Fällen im Juli und August 2024 seinen ehemaligen Arbeitsort aufgesucht zu haben, weil er seine Kündigung nicht akzeptieren wollte und weil er eine dort tätige Person treffen wollte, in die er sich verliebt habe.

Dabei soll er sowohl gegen ein ausgesprochenes Hausverbot als auch gegen ein gerichtlich angeordnetes Näherungsverbot nach dem Gewaltschutz verstoßen haben. Er habe jedes Mal von der Polizei entfernt werden müssen. Zudem soll er drei der fünf Taten nach einer einschlägigen, nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen gleicher Sachverhalte zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung begangen haben. (Quelle: Amtsgericht Trier)

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