TRIER. Das Amtsgericht Trier – Schöffengericht – verhandelt in der dritten Kalenderwoche zwei Verfahren wegen Besitzes/Verbreitung von kinderpornographischen Schriften.
Im ersten Fall soll dem zu den Tatzeitpunkten 35- bzw. 37-Jährigen, einmal einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Konz im März 2020 über den Messenger-Dienst Threema ein bislang unbekannter Dritter den Missbrauch seiner minderjährigen Nichte geschildert haben.
Im weiteren Chatverlauf sollen sich der Angeklagte und der unbekannte Dritte jeweils vier kinderpornographische Bilder übersandt haben. Zudem soll er sich im Juli 2021 im Besitz von zehn kinderpornographischen Bildern und einem kinderpornographischen Video sowie von sechs jugendpornographischen Bildern und einem Video befunden haben.
Im zweiten Fall soll der zum Tatzeitpunkt 34-jährige, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Trier im Oktober 2021 44 kinderpornographische Bilder und 67 kinderpornographische Videos auf verschiedenen Datenträgern in seiner Wohnung aufbewahrt haben. (Quelle: Pressemitteilung des Amtsgerichts Trier)

















Kastration wäre angebracht und dann in den Knast. Sind dort auf der untersten Stufe und müssten mal selbst erfahren was es heißt erniedrigt zu werden.