MAINZ. „Das Justizministerium hat die Problematik von im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen im Blick. Die sehr komplexe Rechtslage verbietet es jedoch, hierauf mit vermeintlich einfachen Lösungen zu reagieren, etwa dem pauschalen Verbot solcher Ehen. Wer vorschnell nach gesetzlichen Änderungen ruft, wird der vielschichtigen Materie nicht gerecht und stiftet unter Umständen mehr Schaden als Nutzen“, erklärte Justizminister Herbert Mertin heute anlässlich eines Antrags der Landtagsfraktion der CDU mit dem Ziel, Minderjährigenehen „grundsätzlich zu verbieten“.
Die deutsche Rechtsordnung erlaubt die Eheschließung von Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der andere Ehegatte volljährig ist und das zuständige Familiengericht der Eheschließung zustimmt. Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur noch vereinzelt Gebrauch gemacht; so gab es in Rheinland-Pfalz im Jahr 2014 lediglich fünf Eheschließungen Minderjähriger.
Größere Bedeutung hat die Thematik aber durch die Flüchtlingskrise erlangt. So reisten im Zeitraum von 2014 bis Ende Mai 2016 138 minderjährige verheiratete Mädchen nach Rheinland-Pfalz ein, wobei diese in Regel zwischen 16 und 18 Jahren alt waren. Das deutsche Recht erkennt im Ausland wirksam geschlossene Ehen grundsätzlich ebenfalls als wirksam an, es sei denn, sie verstießen gegen wesentliche Grundsätze des inländischen Rechts (sog. „ordre-public-Vorbehalt“).
Damit besteht schon nach der geltenden Rechtslage die Möglichkeit, im Ausland geschlossenen Minderjährigenehen die Anerkennung nach Prüfung der Umstände des Einzelfalles zu versagen. Eine völlige Abwendung von diesem seit Jahrzehnten bewährten System würde zu erheblichen Folgeproblemen nicht nur im Bereich des internationalen Privatrechts, sondern insbesondere auch im Erb-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht führen, die für die minderjährigen Ehegatten auch Nachteile mit sich bringen könnten. Auch verfassungsrechtliche Aspekte sind zu beachten, da die Ehe unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat vor diesem Hintergrund eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Umgang des deutschen Rechts mit ausländischen Minderjährigen- und Mehrfachehen einberufen. Die Arbeitsgruppe soll spätestens bis zum Jahresende Vorschläge zu möglicherweise notwendigen Änderungen der deutschen Rechtsordnung erarbeiten.
„Es erscheint mir daher unerlässlich, zunächst das Ergebnis der Prüfung der eingesetzten Arbeitsgruppe abzuwarten. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit“, äußerte Mertin abschließend