Nach Tötung einer Obdachlosen in Trier: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

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In diesem leerstehenden Haus in der Zurmaiener Straße in Trier wurde die Leiche aufgefunden.

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat Anklage gegen zwei Männer im Alter von 32 und 43 Jahren erhoben, die im Verdacht stehen, an der Tötung einer 43-jährigen Obdachlosen in der Nacht vom 8. auf den 9. Juni dieses Jahres in einem leerstehenden Haus in der Zurmaiener Straße in Trier beteiligt gewesen zu sein. Dem 32-Jährigen wird ein Verbrechen des Totschlags zur Last gelegt, dem 43-Jährigen Beihilfe zum Totschlag.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:

Die Angeschuldigten und die Verstorbene, die alle aus Polen stammen und als Obdachlose in Trier lebten, hatten zuletzt Unterschlupf in einem leerstehenden Haus in der Zurmaiener Straße gefunden und sich dort eingerichtet und gelebt.

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In der Nacht vom 8. auf den 9. Juni kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf der 32-jährige Angeschuldigte gegen die Verstorbene gewalttätig wurde. Er wirkte mit stumpfer Gewalt auf Kopf und Oberkörper des Tatopfers ein und versetzte der Frau zahlreiche Schläge und Tritte. Die Frau erlitt hierdurch schwere Verletzungen, an deren Folgen sie verstarb. Aufgrund der Schwere der Verletzungen besteht der hinreichende Verdacht, dass der Angeschuldigte diese dem Tatopfer mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz beibrachte. Ihm wird daher Totschlag angelastet.

Dem 43-jährigen Mitangeschuldigten wird vorgeworfen, sich während der Gewalttätigkeiten bewusst in die unmittelbare Nähe des Kampfgeschehens begeben und den 32-jährigen Haupttäter in seinem Entschluss, sein Opfer weiter zu schlagen, bestärkt zu haben. Ihm wird daher Beihilfe zum Totschlag zur Last gelegt.

Die mutmaßlichen Täter waren – ebenso wie das Tatopfer – bei der Tatbegehung erheblich alkoholisiert. Die Polizei fand sie bei einer Kontrolle des leerstehenden Hauses schlafend neben der toten Frau. Das Haus wurde kontrolliert, nachdem die Beamten von einem Anwohner darauf hingewiesen worden waren, dass sich dort seit einiger Zeit unberechtigt Personen aufhielten.

Die Hintergründe des Streits, der zu der Tat geführt hat, konnten bislang nicht geklärt werden. Einer der Angeschuldigten hat eine Tatbeteiligung bestritten, der andere hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Die beiden Männer befinden sich seit ihrer Festnahme aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft. Den Angeklagten werden darüber hinaus weitere, bereits zuvor begangene Straftaten zur Last gelegt, insbesondere Diebstahl und Hausfriedensbruch.

Die Anklage ist zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben worden. Diese hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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