Selbstmord wegen Stress im Job? Hinterbliebene klagen gegen Arbeitgeber

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LUXEMBURG/THIONVILLE. Wie das französiche Nachrichtenportal „LorActu.fr“ berichtet, erhebt die Familie der im Dezember 2013 durch Suizid verstorbenen Verkäuferin einer luxemburgischen Filiale der Modekette Zara eine Schadensersatzklage in Höhe von 200.000 Euro gegen das Modeunternehmen.

Als die 37-jährige Verkäuferin am 15. November 2013 einen Fehlbetrag in Höhe von 200 Euro in ihrer Kasse feststellte und diesen aus Angst des Diebstahls bezichtigt zu werden am nächsten Tag mit ihrem privaten Geld wieder ausglich, wurde die Frau laut Medienberichten zur Geschäftsführung gebeten. Demnach beschuldigten ihre Vorgesetzten die 37-Jährige nach Auswertung der Überwachungskameras des Diebstahls.

Erklärungsversuche der Frau seien zwar teilweise akzeptiert worden, jedoch wurde sie in ihrer Position degradiert und sollte künftig als einfache Verkäuferin eingesetzt werden.

Diese Umstände soll die Frau in Depressionen versetzt haben. Im Dezember 2013 wurde die Frau und zweifache Mutter dann am Bahnhof in Thionville von einem Zug überrollt. Die Ermittler gehen dabei von Selbstmord aus.

Laut LorActu.fr wurde in dem Fahrzeug der Frau ein Abschiedsbrief mit den Worten „Zara a gâché ma vie“ (Zara hat mein Leben ruiniert) gefunden.

Der Anwalt der Familie sieht in dem Selbstmord klare Zusammenhänge zu den Anschuldigungen und den damit in Verbindung stehenden Problemen im Beruf.

Die Familie der Verstorbenen forderte laut der Pariser Boulevardzeitung Le Parisien bei einer Anhörung im Strafgericht in Thionville am Montag 200.000 Euro Schadensersatz. Die Verteidiger der Modekette widersprechen und sehen keinen Zusammenhang zwischen dem Suizid und der Umstände bei der Mitarbeit der 37-jährigen Frau in der Zara-Filiale.

Eine weitere Anhörung ist für den heutigen Mittwoch angesetzt.

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2 Kommentare

  1. ich habe in einem internationalen Konzern in Luxemburg gearbeitet dort gab es in 2 Jahren 3 Selbstmorde und die Abschiedsbriefe, bzw ein Selbstmord wurde im Gebäude selbst verübt, sprachen eindeutig von Gründen die in der Arbeit nicht im Privatleben lagen.

    Selbst habe ich 3 Jahre Grabenkrieg gegen meine mobbende Chefin geführt, der Konzernspitze war bekannt dass sie ihre Untergebenen mobbte, das war ihr persönlicher kleiner Nervenkitzel aber nur ich habe mich gewehrt.

    Nachdem ich wegen einer übergangenen Beförderung beim EUGH meine Arbeitgeber verklagte und gewann wurde ich in den vorgezogenen Ruhestand befördert.

    Was ich als erschütternd empfand waren die Nachrichten der ehemaligen Kollegen die sich nach und nach auch als Mobbingopfer outeten aber als die Chefin noch im Dienst war ( sie wurde auch frühpensioniert ) sich nicht trauten etwas dagegen zu unternehmen.

    Solche Geschichten hört man öfter und man sollte Unternehmen in denen Mobbing auftritt schwer bestrafen, denndie wissen garnicht was sie dem einzelnen Mitarbeiter antun.

    • An dieser Stelle sind uns die Amerikaner tatsächlich voraus. Wir haben hier im Betrieb eine „Ethic Line“, bei der solche Fälle gemeldet werden können bzw. sollen. Das ist ausdrücklich gewünscht und jedem Hinweis wird nachgegangen – auch höhergestellte Personen werden dabei auf gleiche Weise überprüft, wodurch auch schon ein Werksleiter unverzüglich vor die Tür gesetzt wurde. In meinen Augen ein absolutes Muss!

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