Trier-Pfalzel: Abfallbehandlungsanlage darf weiter betrieben werden

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Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz / Foto: Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

TRIER/KOBLENZ. Der Betrieb der Abfallbehandlungsanlage der Recyclingfirma Firma Eu-Rec im Trierer Hafen, den die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord wegen Geruchsimmissionen zum Schutz der Nachbarschaft bis zur Nachrüstung mit einer Abluftreinigungsanlage untersagt hatte, darf vorläufig fortgesetzt werden, allerdings nur mit vorgewaschenem Material. Dies entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Firma Eu-Rec betreibt in Trier eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Verarbeitung von nicht überwachungsbedürftigen Kunststoffabfällen. Im Laufe der Zeit stieg bei den Einsatzstoffen der Anteil an Folien mit Herkunft aus der Sortierung des „Gelben Sacks“, das heißt von Folien, die aus den im Auftrag des Dualen Systems Deutschland (DSD) bei privaten Haushalten gesammelten Verpackungsabfällen aussortiert wurden.

Dies führte zu stärkeren Geruchsimmissionen, da die aus dem DSD stammenden Folien stärker mit organischen Stoffen verschmutzt waren. Seit Juni 2014 kam es deshalb zu massiven Beschwerden aus dem benachbarten Stadtteil Trier-Pfalzel. Am 21. Mai 2015 ordnete die SGD Nord gegenüber der Firma Eu-Rec Maßnahmen zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage an und untersagte ihr bis zur Umsetzung der Maßnahmen die Verwendung von Material aus der DSD-Sammlung. Nach erneuten Beschwerden und einem Ortstermin auf dem Betriebsgelände untersagte die SGD Nord am 3. Juli 2015 den weiteren Betrieb der Anlage bis zur Nachrüstung der Abluftreinigungsanlage. Die angeordnete sofortige Vollziehung dieser Untersagung setzte sie zunächst auf Antrag der Firma Eu-Rec aus, hob die Aussetzung jedoch nach neuerlichen Beschwerden und einem weiteren Ortstermin Anfang August wieder auf.

Den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Untersagungsverfügungen vom 21. Mai und 3. Juli 2015 lehnte das Verwaltungsgericht ab. Auf die Beschwerde der Firma Eu-Rec gab das Oberverwaltungsgericht dem Antrag teilweise mit der Maßgabe statt, dass die Antragstellerin einstweilen die Abfallbehandlungsanlage nur mit vorgewaschenem und nicht aus der DSD-Sammlung stammendem Material betreiben darf.

Die Erfolgsaussichten der Widersprüche der Firma Eu-Rec gegen die Verfügungen müssten als offen bezeichnet werden. So sei es zweifelhaft, ob die Betriebsuntersagung auf die Ermächtigung für nachträgliche Anordnungen gestützt werden könne. Zur Beurteilung der Geruchssituation in Trier-Pfalzel sollte das Ergebnis der behördlich angeordneten Dauerbeobachtung durch einen Sachverständigen abgewartet werden.

Bei der somit im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren vorzunehmenden reinen Interessenabwägung sei dem Interesse der Firma Eu-Rec an der einstweiligen Aussetzung der Vollziehung der Verfügungen in dem genannten eingeschränkten Umfang Rechnung zu tragen.

Der Schutz der Nachbarschaft vor erheblichen – oder sogar gesundheitsgefährdenden – Geruchsbeeinträchtigungen verlange zwar neben der zügigen Umsetzung der im Bescheid vom 21. Mai 2015 auferlegten Maßnahmen auch eine effektive Organisation des Betriebsablaufs, um Missstände, wie sie beim Ortstermin Anfang August 2015 festgestellt worden seien, auszuschließen, jedoch würde eine vollständige Untersagung des Betriebs der Firma Eu-Rec besonders stark in deren wirtschaftliche Grundlagen eingreifen, bis hin zu einer Existenzbedrohung.

Es solle auch nicht außer Acht gelassen werden, dass es in der Zeit nach Inkrafttreten des Einsatzverbots für DSD-Material ab 10. August 2015 eine positive Entwicklung gegeben und die Firma Eu-Rec inzwischen auch erhebliche Investitionen in die Abluftreinigung getätigt habe. Vor diesem Hintergrund solle die Chance offengehalten werden, durch technische Umrüstung und bessere Organisation der Verfahrensabläufe eine effektive Geruchsemissionsreduzierung im Betrieb der Firma Eu-Rec zu erreichen.

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4 Kommentare

  1. Da wird es aber nicht lange dauern, bis die Ortsvorsteherin wieder ihre Nase in den Betriebshof dieser Firma steckt. Im letzten Bericht des TV über die Eu-Rec war ja zu lesen, dass sie sogar etwas gerochen hat, als der Betrieb nachweislich still stand und natürlich sofort die Behörden informiert hat. Man kann nur hoffen, dass man diese Dame, die sich „an die Spitze einer Bewegung“gegen die Eu-Rec gestellt hat, nicht mehr so ganz ernst nimmt bei ihrem Kreuzzug. Wäre mal interessant zu wissen, was die Mitarbeiter dieser Firma dazu sagen, dass es ein paar Pfalzeler gibt, die systematisch versuchen, deren Arbeitsplätze zu vernichten. Da ich auch in Pfalzel arbeite, wird mir schon Angst und Bange, denn wer weiß, welche Firma als nächstes in die Mangel genommen wird. Bestimmt nicht die ART, wo die gelben Säcke gelagert werden, – denn dort sitzt – wie man auf deren Web-Site nachlesen kann, die Ortsvorsteherin in einem Gremium.
    Wir haben übrigens in unserer Firma, die nicht weit von der Eu-Rec entfernt liegt, noch keinen „Übelkeit und Schwindel“ verursachenden Geruch wahrgenommen. Der Hafen ist ein Industriegebiet, da gibt es wohl noch mehr Firmen, die Gerüche nicht vermeiden können. Aber damit muss man leben, wenn die Stadtverwaltung es erlaubt hat, ein Wohngebiet und ein Industriegebiet so nah aneinander zu setzen. Wie es einem Industriebetrieb gelingen soll – wie es einige Pfalzeler behaupten – einen Geruch konzentriert an den Wochenenden zu erzeugen, ist mir außerdem schleierhaft. Aber bei der Polemik, die eine – laut eigener Aussage im TV – „bis an die Grenzen ihrer Kraft“ kämpfende Ortsvorsteherin in die Sache gebracht hat, wundert mich nichts mehr!

  2. @ Bernstein, sorry, aber das ist echter Unsinn, den Sie da schreiben. Es gibt ausreichend Pfalzeler Bürger die sich mit ihrer Unterschrift gegen die Stinkfirma ausgesprochen haben. Wenn dann eine Ortsvorsteherin dafür kämpft, daß der Gestank aufzuhören hat, dann ist das ihre ganz normale Pflicht den Pfalzeler Bürgern gegenüber.
    Interessanter wäre es zu wissen, warum die Firma sich mehrfach über Ge- und Verbote hinweggesetzt hat. Was wohl die von Ihnen bemitleideten Arbeitnehmer davon halten ? Ganz ehrlich, wenn ich da arbeiten würde, dann hätte ich vollstes Verständnis für jeden einzelnen Pfalzeler, weil der Gestank einfach nur abartig ist. Ausserdem hätte ich mich längst nach einem anderen Job umgesehen, weil ich nicht in einer Firma arbeiten möchte, die sich eigenmächtig über Verbote hinwegsetzt und damit wohlwissend und widerrechtlich zum Nachteil anderer handelt.
    Als Betroffener kann ich nur sagen, daß der Gestank ganz sicher real ist und höchst ekelhaft existiert. Glauben Sie im Ernst, daß irgendwelche Pfalzeler sich das ausdenken, um irgendeinen Arbeitsplatz zu vernichten ? Das ist lächerlich.

    Diese Firma soll sich einfach nur endlich einmal an die Maßgaben halten und gut ist. Mal sehn, ob es nach diesem Urteil im x-ten Versuch mal klappt, ich bezweifle es.

  3. @Bernstein
    Da liegt der Standort Ihrer Firma wohl nicht in Windrichtung der Eu-Rec.
    Der Gestank wird übr. auch in Ruwer und Kenn wahrgenommen,
    hier sollte wohl genug Abstand zu dem Industriegebiet bestehen.
    Keine Angst solange Ihre Firma sich an die gesetzl. Vorgaben bzgl. der Emissionen hält,
    wird niemand das Unternehmen in die Mangel nehmen.
    Wenn Sie schon nach der Meinung der Angestellten fragen,
    sollten Sie aber bitte auch die Meinung der 3500 Anwohner aus Pfalzel berücksichtigen.
    Die dürfen schließlich ihren Feierabend und ihre Freizeit in dem Gestank verbringen.

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