Schülerverkehr in der Region: Probleme mitteilen, um Lösungen zu finden

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Symbolfoto

TRIER. Zu Beginn des neuen Schuljahres weist die Kreisverwaltung Trier- Saarburg auf das Beschwerdemanagement für den Schülerverkehr hin.

Zum Start des neuen Schuljahres ist auch das Thema Schülerbeförderung wieder aktuell. Im Schuljahr 2015/16 werden im Kreis rund 7.400 Kinder und Jugendliche mit Bussen zu den Schulen und wieder nach Hause gefahren. Hinzu kommen mehr als 700 Kindergartenkinder.

Um sich dem Schülerverkehr zu widmen, werden im Kreis regelmäßig regionale Gespräche geführt, bei denen Vertreter der Schulleitungen, Eltern- und Schülersprecher, Vertreter der Polizei, der Verkehrsunternehmen und der Kreisverwaltung an einem Tisch sitzen.

An Schüler und Eltern wird appelliert, das Angebot des Beschwerdemanagements zu nutzen. Sie gelangen über www.trier-saarburg.de oder www.vrt-info.de direkt zu diesem Instrument und können dort ihre Eingaben machen, die dann bearbeitet werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der direkte Kontakt zur Kreisverwaltung. Für das Thema Schülerverkehr ist dort Friedrich Mick zuständig , der den Anliegen der Schüler und Eltern nachgeht (Tel. 0651-715-407, Mail: [email protected]).

Alle Verantwortlichen bitten Eltern und Schüler, das Beschwerdemanagement bei Schwierigkeiten möglichst zeitnah zu nutzen. Die Kreisverwaltung empfiehlt auch die Nutzung der BusSchule.
Die BusSchule, ein Angebot der Verkehrsunternehmen an die Schulen, macht zu vereinbarten Terminen direkt an den Schulen Station und gibt den Kindern und Jugendlichen Tipps rund um das Thema Busfahren.

Zum Schuljahresbeginn müssen vor allem auch viele Erst- und Fünftklässler bislang nicht bekannte Wege zur jeweiligen Schule beziehungsweise zur Bushaltestelle zurücklegen. Daher werden alle Verkehrsteilnehmer gebeten, Rücksicht zu nehmen und vor allem auch die Verhaltensregeln an Bushaltestellen zu beachten.

So dürfen Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle nähern und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, nicht überholt werden. Alle Busse schalten außerorts ab 100 Meter und in der Ortschaft ab 50 Meter vor der jeweiligen Bushaltestelle das Warnblinklicht ein.

An haltenden Bussen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur mit einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr. Die Fahrgäste dürfen nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten.

Die Verkehrsteilnehmer werden dringend gebeten, diese Regeln zu beachten, damit insbesondere die Sicherheit der Schulkinder an Bushaltestellen verbessert wird und gefährliche Verkehrssituationen vermieden werden.

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