Verwaltungsgericht Trier: Rundfunkbeiträge sind verfassungsgemäß

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TRIER. Laut heutiger Mitteilung des Verwaltungsgericht Trier bestehen keine verfassungsmäßigen Bedenken im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 2013 erhobenen Rundfunkbeiträge. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 27. August 2015 entschieden.

Zu Grunde lag dieser Entscheidung eine Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen, in der der Kläger die Auffassung vertrat, die Erhebung von Rundfunkbeiträgen sei verfassungswidrig und vielmehr als Steuer zu klassifizieren.

Bereits in dem vorangegangenen Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz hatte die Kammer den Antrag des Klägers abgelehnt, da sie keine Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren hatte. Auch in dem jetzt entschiedenen Hauptsacheverfahren hat die Kammer nach eingehender Überprüfung an dieser Auffassung festgehalten und sich damit der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz im Urteil vom 13. Mai 2014 – VGH B 35/12 – angeschlossen.

Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Die Entscheidungen können HIER abgerufen werden.

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6 Kommentare

  1. In der aktuellen Form handelt es sich um nichts anderes als eine Steuer. Jeder (Haushalt) ist gezwungen, die Gebühr zu entrichten. Auch wenn ich diese Medien nicht nutze.
    Bei „echten“ Steuern habe ich als Bürger immerhin die (eingeschränkte) Möglichkeit, mitzubestimmen, was mit den Einnahmen geschieht. Ich wähle meine Volksvertreter, bzw. die, die von denen man vor der Wahl dachte, sie vertreten einen (ist bisher nie der Fall gewesen).
    Bei der GEZ habe ich noch nichtmal die Möglichkeit, mitzubestimmen, was mit dem Geld geschieht. Ich kann jedem raten, die GEZ nur unter Vorbehalt zu zahlen (Einseitiges Einschreiben mit Rückschein genügt). Dann hat man noch die Chance, sein Geld zurückzubekommen, falls doch mal ein Gericht entscheidet, die GEZ in der aktuellen Form ist unrechtmäßig.

    • Eben! Das ist eine absolute Unverschämtheit und kann im Prinzip auch nur als Steuer angesehen werden. Eine Gebühr kann ja nur für etwas eingefordert werden, was ich auch in Anspruch genommen habe. Da ich mit dem ausgestrahlten Schund aber nichts zu tun haben WILL, ist es eine bodenlose Frechheit, mir eine Zwangsabgabe auf’s Auge zu drücken! Unfassbar…

  2. ARD und ZDF : Übertragung der olympischen Spiele in London 2012,
    ca 350 deutsche Sportler ca 400 Mitarbeiter von ZDF und ARD. Ein aufgeblähter Staat im Staate
    Nachrichtenvorleser bekommen bis zu 400.000,00 € Jahresgehälter. Sie müssen immer nur sagen
    Deutschland ist ein guter Staat, der reichste Staat der Welt, also den Politikern nach dem Mund reden,
    den Mainstream verbreiten und Wahrheiten weglassen. So entsteht der Begriff Lügenpresse.
    Die Afd setzt sich für die Abschaffung dieser Zwangsabgabe zur Landtagswahl im März 2016 ein. Sie hat
    es in ihrem Wahlprogramm. Einfach AFD wählen und diesem Spuk ein Ende setzen.
    Demokratie braucht keinen Zwang.

    • Abgeschafft werden wird es nie. Sobald irgendeine neue Partei an die Macht kommt und Spendenköfferchen erhält, bleiben die Einnahmequellen und kaiserlichen Sektsteuern schön bestehen. Wenn eine Abgabe erstmal in den Köpfen des Wahl- und Zahlviehs etabliert ist, wieso soll jemand sie dann wieder entfernen wollen?

      Anstatt einer Abschaffung könnte man natürlich die Abgaben auf den gesetzlichen Auftrag reduzieren: Wir brauchen nämlich nicht zig öffentlichen Sender und Untersender, teuere Sportübertragungen und Volksmusik. Aber das Fernsehen spiegelt die Gesellschaft wider: Wenn der Markt die Lobbyproduktionen nicht freiwillig annimmt und bezahlt, gibt es eben Zwangsbeglückung. Post und Telekom würden in einer Krise schneller zu einem Amt mit Monopolstellung zurückgewandelt als ich „Marktwirtschaft“ sagen kann, das Fernsehen genauso. Es geht überall darum, dass alte Herren wie „Jan Hofer mit SEINER Tagesschau“ noch möglichst lange Gehalt aus einem sinkenden Schiff ziehen können. In Südeuropa lassen die Alten fast garkeine jungen Leute mehr in die Berufswelt.

  3. Die öffentlich Rechtlichen sind an und für sich schon eine sinnvolle Sache, für die ich generell auch bereit bin, zu zahlen.
    Dafür hätte ich als Bürger gerne mehr Mitbestimmungsrecht, z.B. über Programm und Kosten&Ausgaben.
    Was den aufgeblähten Staat im Staat angeht, gebe ich Ihnen Recht. Die 400.000 € sind allerdings nicht korrekt. Teilen Sie es durch 5, dann sind wir im Bereich der Topverdiener bei den Nachrichtensprechern.

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