Kleingärtner wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

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Foto: Symbolfoto

TRIER. Ein 61-Jähriger Trierer wird zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Wie schon 2014 berichtet wurde, hat ein Bewohner einer Kleingartenanlage in den Mittagsstunden des 7. März seinen 68 Jahre alten Grundstücksnachbarn mit einer illegal in seinem Besitz befindlichen Schusswaffe getötet.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen herrschte zwischen den beiden Männern ein schon jahrelang andauernder Nachbarschaftsstreit, der bereits Gegenstand diverser Straf- und Zivilverfahren war. Am Tattag begab sich das Opfer mit einer Holzlatte bewaffnet zum Grundstück des Angeschuldigten, um sich über den Lärm der dort laufenden Rasenmäher zu beschweren. Seinem Unmut machte er dadurch Luft, dass er auf die Rasenmäher des Rentners einschlug. Dies nahm der Angeschuldigte wiederum zum Anlass, aus seinem Gartenhaus ein Kleinkalibergewehr zu entnehmen und einen Schuss in die Brust des Opfers abzufeuern. Der Tod trat in kürzester Zeit infolge innerer Blutungen ein.

Der Angeklagte befindet sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft. Seine Revision vom 21. Juni 2014 wurde vom Landgericht Trier verworfen. Er wird wegen „Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe“ zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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5 Kommentare

  1. eindeutig ein fall von notwehr.!
    der verurteilte wurde bedroht und angegriffen, dazu kommen noch hausfriedensbruch und sachbeschädigung des angreifers.
    der angegriffene muss dann auch nicht zu einer harmlosen der situation angepassten abwehrwaffe greifen,( olg entscheidung, hamm). insbesondere wenn gar keine zeit mehr dafür ist.
    was wäre passiert wenn der angreifer mit der demolierung des rasenmähers fertig gewesen wäre und hätte danach den rentner erschlagen?
    mal wieder ein krasses fehlurteil, der illegale waffenbesitz ist natürlich eine andere sache.

  2. Na Notwehr, eher nicht. Wer die Sozialstruktur der Gartenbesitzer in der Ecke kennt, der weiss schon was das für welche sind: Solche denen man ungern alleine im Wald begegnet. Sozial sind die meisten der sogenannten Unterschicht zuzurechnen, die meisten haben irgendwelche Riesenköter, Alkohol spielt eine grosse Rolle und wegen der geringsten Kleinigkeit, manchmal auch ohne grund, sind die meisten von denen gleich zu Gewalttätigkeiten bereit. In so einem Milieu muss man sich nicht wundern wenn Streitigkeiten ausgeschossen werden. Da in der Ecke vorbeizugehen sollte man eher meiden, wie bestimmte Bereiche in Trier West oder Nord.

  3. Na klar, wenn mir der Rasenmäher meines Nachbarn zu laut ist, spreche ich ihn nicht an, sondern bewaffne mich mit einer Holzlatte und haue damit erst mal auf den Rasenmäher ein. Sollte mein Mütchen nicht gekühlt sein, nehme ich mir dann den Nachbarn vor …
    Wie sähe das Urteil aus, wenn der Nachbar den Angreifer „nur“ ins Bein getroffen hätte?
    Sieben Jahre und sechs Monate sind dennoch eine zu lange Haftstrafe für diese Tat, z. B. im Vergleich zu manch anderen Urteilen gegen nicht-hier-Geborene!

    http://www.welt.de/vermischtes/article126239625/Kulturbonus-fuer-einen-Ehrenmoerder.html
    http://www.sueddeutsche.de/panorama/zehn-jahre-nach-sogenanntem-ehrenmord-noch-immer-ungesuehnt-1.2336153

  4. Schade, dass es sich bei dem Totschläger nicht um jemanden gehandelt hat, der mal irgendwo eine Koransure auswendig gelernt hat. Wäre dann doch endlich mal ein handfester Beweis gewesen für die islamistische Bedrohung. Kann eigentlich nur so sein, denn in der Regel werden in Deutschland Verbrechen doch nur von Ausländern und Islamisten begangen.

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