TRIER. Der Strafprozess des 24-jährigen Trierer, der am 13. März ein 16-jähriges Mädchen auf dem Weg zum Hauptbahnhof erstochen und verbrannt hat, beginnt im September.
Der Täter solle am Abend des 13. März geplant haben die 16-Jährige zu vergewaltigen.
Der Angeklagte und das späterere Tatopfer haben zunächst mit mehreren Bekannten gefeiert haben. Das Opfer verließ die Party, um vom Hauptbahnhof aus zu einem anderen Bekannten zu fahren. Der Angeklagte habe sie auf diesem Weg begleitet.
Auf einem verkürzten Weg zwischen Wasserweg und Kürenzer Straße an den Bahngleisen entlang solle er sie angegriffen haben, um sie zu vergewaltigen.
Dieser Versuch sei gescheitert sein, weil das 16-jährige Mädchen sich wehrte. Daraufhin hat der Angeklagte das Mädchen mit einem Klappmesser erstochen, um die Vergewaltigung zu vertuschen. Das Opfer starb an den Verletzungen
Der 24-Jährige hat, um seine Spuren zu beseitigen, die Leiche des Mädchens verbrannt.
Hintergrundwissen zu Totschlag und Mord
Tötet jemand vorsätzlich einen anderen Menschen, so hat er sich eines Totschlags (§ 212 StGB) strafbar gemacht. Nur wenn zur Tötung besondere Mordmerkmale hinzutreten, handelt es sich um einen Mord (§ 211 StGB). Besondere Mordmerkmale sind z.B. Mordlust, Habgier, Heimtücke oder Grausamkeit.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im vorliegenden Fall das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht (§ 211 Abs. 2 Alt. 9) erfüllt haben. Dieses ist gegeben, wenn der Täter tötet, um eine andere Straftat zu verdecken.
Hoffentlich bekommt er seine gerechte Strafe. Viele Viele Jahre