Fahrerflucht nach Unfall mit Hund – Polizei bittet um Mithilfe

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Symbolfoto

MÜLHEIM. Wie die Polizei in Bernkastel-Kues in der Nacht mitteilt, kam es am Mittwochabend zu einem Verkehrsunfall mit Fahrerflucht.

Gegen 20.50 Uhr kam es im Bergweg in Mülheim an der Mosel zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Hund von einem Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit angefahren und tödlich verletzt wurde.

Der Fahrer des Fahrzeugs verließ sofort und unerlaubt die Unfallstelle und flüchtete mit einem grauen oder silberfarbenen Pkw mit dem nur teilweise bekannten Kennzeichen „WIL-JJ“.

Die Polizei fragt:
Wer war Augenzeuge des Unfallgeschehens oder kann hierzu Angaben machen?

Hinweise, insbesondere zu dem noch unbekannten Fahrzeug und dem Fahrzeugführer, erbittet die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues unter der Telefonnummer 06531-95270 oder per Mail an [email protected].

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8 Kommentare

  1. Es wird Zeit, dass Haustiere nicht mehr als „Sache“ gelten, sondern als Lebewesen, wie es ihnen zusteht! Und hoffentlich kriegen sie den…!

    • Genau, und dann lebenslange Haft, gell?!
      Und was, wenn der Hundehalter, wie tausendfach in Trier zu erleben, seinen Köter trotz Leinenpflicht frei laufen ließ?
      Gut, dass der Fahrer nicht eine Vollbremsung hingelegt und womöglich noch sich selbst oder Andere gefährdet oder verletzt hat.
      Das Wegfahren ist natürlich äußerst verwerflich, sofern er die Sachbeschädigung bemerkt hat!

      • Die Fahrerflucht an sich ist definitiv äußerst verwerflich und in Anbetracht der Tatsache, dass schon Zusammenstöße mit Kleintieren (wie z.B. Hasen) deutlich im Fahrzeug hörbar sind, bin ich mir ziemlich sicher, dass das Überfahren eines Hundes keineswegs unbemerkt bleibt. Dazu kommt die deutlich überhöhte Geschwindigkeit, die eine Fahrerflucht noch zusätzlich „merkwürdig“ erscheinen lässt…
        Ansonsten stimme ich natürlich zu, dass jeder Halter – wie auch jeder Elternteil – für seine Zöglinge verantwortlich ist! Aber wenn an dieser Stelle ein Kind gestanden hätte, würde auch anders verfahren werden und diese sind in vielen Fällen ähnlich unberechenbar und unangeleint (bitte darunter jetzt keine Kritik verstehen – nur zur Sicherheit!).
        Leinenpflicht soll eingehalten werden und mir tat es bei meinem Hund damals auch leid, aber ich habe mich daran gehalten. Dennoch ist es unentschuldbar, derart zu handeln und sollte auch entsprechend geahndet werden.

  2. Was war das für ein Hund? Könnte es nicht auch einfach sein das der Hund ein kleiner Pincher war der – so könnte man ja mutmaßen – unangeleint auf die Straße lief (Leinen Pflicht verletzt, was sucht ein Hund auf der öffentlichen Straße) und aufgrund der Größe des Tieres es nicht bemerkt wurde das man drüber fuhr? Man kann ja auch sagen das er zum GLÜCK seitwärts (?) unters Auto lief und nicht vor das Auto, sonst hätte der Fahrer aus Reflex das Lenkrad verrissen und wäre in ein anderes auto geknallt und womöglich wäre dann Personschaden entstanden? Evtl sogar ein kleines Kind? Wäre dann der Aufschrei auch so groß weil ein Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt hat? Wir wissen alle NICHTS genaues und es sind sehr sehr viele wenn und aber dabei…

  3. Soweit ich weiß ist der Bergweg in Mülheim eine verkehrsberuhigte (höchstens 30 km/h, wenn nicht sogar weniger) Anliegerstraße (Sackgasse) in der Rechts-vor-links gilt! Jedenfalls steht da, dass der Fahrer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Allein dafür sollte man ihm schon den Führerschein entziehen (es kam ja zu einem Unfall, den er auf jeden Fall bemerkt hat – also hat er sich strafbar gemacht und Fahrerflucht begangen)!
    Sonst ist es nämlich beim nächsten Mal wirklich ein Kind – und dann würden gewisse Personen hier wahrscheinlich auch noch die Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht anklagen. Eventuell sollte man ja auch gleich eine Leinenpflicht für Kinder einführen!? Was haben Kinder schließlich auf öffentlichen Straßen zu suchen, wenn der dumme und rücksichtslose Raser seine „Freiheit“ ausleben möchte.

    • @Olli
      Definiere deutlich zu schnell? Wer sagt denn das er zu schnell war? Das Herrchen vom Leinenlosen? Warum soll der das DEFINTIV bemerkt haben das er über den Hund gefahren ist? Kann ja auch sein das die Tölle dem Auto seitwärts ins Rad gerannt ist und wenn er klein war, muss man es nicht merken. Aber echt wieder klasse wie manche hier den Superbullen raus hängen lassen (soweit ich weiß, Führerschein entziehen, definitiv evtl…) und selber Null Komma Null von dem Unfall, dem Tathergang noch sonst was wissen – sie GLAUBEN was zu Wissen und Wissen nichts!

  4. Es ist schon interessant wie sich alle über Hundehalter und die Missachtung der Leinenpflicht aufregen.

    Würden sich alle mal so über die WIldWestManieren im Strassenverkehr aufregen , offensichtlich ist das eine Sache an die man sich gewöhnt hat aber Hunde unangeleint geht garnicht, was ?

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