Keine Toilette im Zug der Deutschen Bahn: Triererin fordert Schmerzensgeld

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Symbolbild

TRIER. Um die Zahlung eines Schmerzensgeldes ging es in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht Trier.

Die Klägerin, eine Frau aus Trier, forderte von der beklagten DB Regio AG ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 400 Euro wegen einer angeblichen, von der Beklagten verursachten unerlaubten Handlung in Form des Organisationsverschuldens wegen einer nicht benutzbaren Toilette in der Regionalbahn von Koblenz nach Trier.

Die Klägerin fuhr am Sonntag, den 05. Oktober 2014 mit Verkehrsmitteln der Beklagten von Düsseldorf nach Trier. Der von ihr gebuchte IC fuhr mit einer zehnminütigen Verspätung in Düsseldorf los, so dass die Klägerin in Koblenz ihren Anschlusszug um 16.22 Uhr nicht erreichte.

Die Weiterfahrt erfolgte dann um 16.40 Uhr mit einer Regionalbahn. Diese Regionalbahn benötigt knapp 2 Stunden Fahrzeit bis nach Trier.

Die einzig vorhandene Toilette dieser Regionalbahn war aufgrund eines Defekts nicht nutzbar. Der Zug war nach Auskunft des Zugbegleiters, mit dem die Klägerin diesbezüglich während der Fahrt in ständigem Dialog stand, bereits mit defekter Toilette in den Bahnhof Koblenz gekommen. Ebenfalls gab es unterwegs zwischen Koblenz und Trier keine Aufenthaltszeiten, welche die Klägerin für einen Toilettengang hätte nutzen können, ohne die Weiterfahrt zu verpassen.

Das Amtsgericht hielt die Klage teilweise für begründet und hat der Klägerin einen Betrag von 200 Euro zuerkannt.

Der Beklagten falle -so das Amtsgericht- ein Organisationsverschulden zur Last. Dieses habe zu einem relevanten körperlichen Unwohlsein der Klägerin geführt

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass die Klägerin nach Antritt der Fahrt in Koblenz zunächst einen leichten, dann einen immer stärker werdenden Harndrang verspürt habe, der schließlich unmittelbar nach der Ankunft in Trier Hauptbahnhof dazu geführt habe, dass sich die komplette Blase nach dem Ausstieg vor Erreichen einer Toilette entleert habe.

Die Pflichtverletzung der Beklagten bestehe zum einen darin, dass die Regionalbahn keinen geöffneten Toilettenwagen mit sich geführt habe und zum anderen darin, dass die Beklagte aufgrund dieses Umstandes nicht dafür gesorgt habe, dass die Fahrgäste die zumutbare Möglichkeit der Inanspruchnahme anderer Toiletten gehabt hätten.

Wenn dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich gewesen sei, so habe mindestens eine Hinweispflicht auf eine zumutbare Toilettenmöglichkeit bestanden.

Die Klägerin habe auch darauf vertrauen dürfen, dass die Regionalbahn eine Toilette mit sich führe und habe nicht bei der kurzen Umsteigezeit in Koblenz mit Gleiswechsel und Gepäck dort prophylaktisch bei nur leichtem Harndrang eine Toilette suchen und dabei riskieren müssen, erneut einen Anschlusszug zu verpassen. Bei einem entsprechenden Hinweis in Koblenz Hauptbahnhof, habe die Klägerin sich entscheiden können, am belebten Koblenzer Hauptbahnhof zu bleiben, dort die Bahnhofstoilette aufzusuchen und den nächsten Zug abzuwarten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht zugelassen.

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3 Kommentare

  1. diese defektem Toiletten sind wohl normal. Schon 2012 habe ich diese Erfahrung auch machen müssen. Man hat mir gesagt, das keine Seltenheit ist bei dem Regionalzügen von Koblenz nach Trier. Es sind die Schüler Schild.

  2. Haben Züge der Bahn noch Toiletten? Ich dachte die wären inzwischen alle zu Raucherräumen / Kotzräumen umfunktioniert.
    Mich wundert es ehrlich gesagt nicht, daß die Mitarbeiter diese zusperren, sei es wegen eines tatsächlichen Defektes oder missbräuchlicher Nutzung. Vielleicht würden Rauchmelder, vor allem aber höhere Strafen (die auch eingetrieben werden) etwas nützen.

  3. Ich war erst vor kurzem in der gleichen Situation. Die Strecke war eine andere, dass Ergebnis das Gleiche :(. Von daher kann ich sehr gut nachvollziehen, was die Reisende da durchgemacht hat und bin der Meinung, dass das Schmerzensgeld eigentlich mindestens 10 mal so hoch sein müsste. Allerdings muss ich der Frau meinen allergrößten Respekt aussprechen, dass sie überhaupt den Mut und die Kraft gehabt, die Sache nicht einfach hinzunehmen, sondern sich zu wehren und auch noch ein öffentliche Gerichtsverhandlung über sich ergehen zu lassen. Dieser Mut fehlt mir leider! 🙁 Nur falls sie das zufällig lesen sollte: Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir mal schreiben würde an: [email protected]

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