Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Mitglieder der „Cavemen“

7
Symbolbild

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen drei Mitglieder des Motorradclubs „Cavemen“ Anklage zum Landgericht Trier wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall und Beleidigung erhoben.

Den Angeschuldigten, drei Männern im Alter von 29, 35 und 50 Jahren, die aus der Pfalz beziehungsweise aus dem Saarland stammen, wird zur Last gelegt, in den frühen Morgenstunden des 29. November 2014 im Bereich der Karl-Marx-Straße in Trier zunächst mehrere Passanten und sodann zwei hinzueilende Polizeibeamte in brutaler Weise angegriffen und verletzt zu haben.

Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hält die Staatsanwaltschaft Trier folgenden Geschehensablauf für hinreichend wahrscheinlich:

Nach einer Feier des Motorradclubs „Cavemen“ waren die Angeschuldigten mit mindestens drei weiteren Personen aus dem Umfeld des Motorradclubs an der Ecke Lorenz-Kellner-Straße/Karl-Marx-Straße in Trier unterwegs. Dort hob einer der Personen grundlos einen Gullydeckel aus der Straße und warf diesen auf die Fahrbahn.

Als eine Gruppe von vier Passanten die Angeschuldigten auf ihr Fehlverhalten ansprach und einer der Passanten den Gullydeckel wieder in Richtung des Kanalschachts zurückschieben wollte, wurde die Gruppe unvermittelt in brutaler Weise angegriffen und mit Schlägen und Tritten traktiert.
Einem der Angegriffenen gelang es, eine Polizeistreife herbeizurufen, die sich zufällig in der nahegelegenen Bollwerkstraße befand. Diese eilte daraufhin unverzüglich zum Tatort. Als einer der Beamten die Angeschuldigten mit den Worten „Polizei, stehen bleiben“ aufforderte, stehen zu bleiben, wurde er unvermittelt aus der Gruppe der Angeschuldigten heraus angegriffen.

Der Beamte wurde zu Boden geschlagen und am Boden weiter mit Schlägen und Tritten attackiert, die insbesondere gegen Kopf und Oberkörper geführt wurden. Seine Kollegin, die ihm zur Hilfe eilen wollte, wurde ebenfalls durch Schläge gegen Kopf und Kiefer verletzt.

Erst nach Eintreffen weiterer Verstärkungskräfte konnten die Angriffe unterbunden und die Angeschuldigten festgenommen werden.

Aus der Gruppe der Passanten wurden drei Männer im Alter zwischen 33 und 45 Jahren verletzt. Sie mussten in einem Trierer Krankenhaus ambulant behandelt werden. Einer von ihnen erlitt einen Nasen- und Jochbeinbruch.

Der 57-jährige Polizeibeamte wurde mit schweren Gesichtsverletzungen, unter anderem einem Bruch der Augenhöhle, Prellungen und Platzwunden in ein Krankenhaus eingeliefert. Seine Augenverletzung ist bis heute nicht ausgeheilt.

Die 43-jährige Beamtin erlitt Prellungen an Kopf und Kiefer sowie Hautabschürfungen und musste ambulant behandelt werden.

Die Angeschuldigten, die bei der Tatbegehung erheblich alkoholisiert waren, waren nach der Tat in Untersuchungshaft genommen worden. Die Haftbefehle, die das Amtsgericht Trier erlassen hatte, sind Ende Dezember 2014 beziehungsweise im Januar 2015 vom Landgericht Trier gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Gegen zwei weitere Beschuldigte, die während der Auseinandersetzung vor Ort waren, ist das Verfahren eingestellt worden. Ihnen konnte nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht nachgewiesen werden, sich an den Gewalttätigkeiten der drei Angeschuldigten beteiligt zu haben. Die Identität einer sechsten Person aus der Gruppe der Rocker, die der Schlägerei beiwohnte, konnte trotz umfangreicher Ermittlungen nicht geklärt werden.

Das Landgericht Trier wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden.

Ein Termin für die Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

Vorheriger ArtikelNeuer Tageshöchststand: 70 Asylbewerber am Flughafen Hahn
Nächster ArtikelZweiter Gesprächstermin zum geplanten Hafen für Sportboote an der Mosel steht fest

7 Kommentare

  1. Ich frage mich, wieso lässt man solche Leute wieder frei, wenn auch gegen Auflagen? Wieso setzt man die Bevölkerung solch einer unnötigen Gefahr aus?

  2. Selbiges wollt ich auch grad sagen. Da sitzen Sclägertypen der brutalsten Art in U-Haft und werden wieder freigelassen wo doch garantiert mehrjährige Haftstrafen zu erwarten sind.
    Nee du, da geht der Glauben an unsere Justiz wieder gänzlich verloren.

  3. Weil gegen sie ermittelt wurde, keine Fluchtgefahr besteht, Arbeit und feste Wohnung besteht, bestehende Fragen observiert sind, nicht mehr ermittel wird,

  4. Erstaunlihc dass die Polizisten nicht die Waffe gezogen haben. In Frankreich haetten sie nicht so lange gefackelt, und in Amerika schon gar nicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.