61-Jähriger wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und Geiselnahme verurteilt

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Das Landgericht in Trier

TRIER. Ein 61-jähriger Berufskraftfahrer aus der Verbandsgemeinde Konz wurde heute von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen besonders schwerer sexueller Nötigung in Tateinheit mit Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung sowie tatmehrheitlich wegen versuchter sexueller Nötigung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll sich am 9. Januar 2012 dem auf dem Parkplatz in der Güterstraße in Konz abgestellten Fahrzeug der mutmaßlich Geschädigten genähert haben. Unter Vorhalt eines mitgeführten Messers soll er die Zeugin zunächst gezwungen haben, sich auf den Beifahrersitz zu setzen, während er auf dem Fahrersitz Platz genommen und das Fahrzeug sodann an eine abgelegene und schlecht einsehbare Stelle gefahren haben soll.

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Dort soll er sein Opfer unter weiterer Bedrohung mit dem Messer und massiver Gewaltanwendung in sexueller Weise genötigt haben. Da die junge Frau weiterhin Gegenwehr geleistet haben soll, soll der Angeklagte letztlich von ihr abgelassen und die Flucht ergriffen haben.

Zudem soll der Mann am 24. Oktober 2014 abends auf einem Parkplatz der Universität Trier eine andere Zeugin von hinten umklammert und festgehalten haben, um diese in ein Gebüsch zu ziehen. Aufgrund von Schreien der Zeugin soll sich ein anderer Zeuge genähert haben.

Der Angeklagte soll mit seinem Pkw geflohen sein, wobei er aufgrund vorangegangenem Alkoholgenusses fahruntüchtig gewesen sein soll.

Der Angeklagte ist noch nicht vorbestraft. Er befindet sich seit dem 16. Dezember 2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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