Weingesetz verabschiedet – Kaster: „Guter Kompromiss für unsere Winzer“

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Foto: Bernhard Kaster MdB

BERLIN/TRIER. Als einen Erfolg für die CDU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Deutschen Bundestag verzeichnet der Wahlkreisabgeordnete für Trier und Trier-Saarburg Bernhard Kaster das verabschiedete Weingesetz. Die Gesetzesänderung wurde notwendig, da die neue Weinmarktverordnung der Europäischen Union eine Ausweitung der Rebflächen von mindestens 1 Prozent pro Jahr vorsieht. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf diese noch unterschritten werden.

„Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung konnten wir eine Einigung darüber erzielen, dass die Ausweitung der Rebflächen in Deutschland auf 0,3 Prozent begrenzt wird“, so Kaster. Einige Bundesländer hatten eine Anhebung auf 0,5 Prozent gewünscht. „Durch den erreichten Kompromiss konnten die Interessen von Rheinland-Pfalz als dem mit Abstand größten Weinbauland in Deutschland geschützt werden“, zeigte sich Kaster erfreut.

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Die bewusste Begrenzung der Rebflächen in Deutschland erfolgt aus der Sorge, dass durch eine größere Weinmenge am Markt der Steillagenweinbau durch einen möglichen Preisverfall gefährdet würde. Dadurch würde auch ein Stück der Weinkulturlandschaft verloren gehen. Zudem setzen die deutschen Winzer verstärkt auf Qualität statt auf Massenproduktion. „Mit 0,3 Prozent pro Jahr tragen wir der Weinkultur und dem Qualitätsanspruch unserer Winzer Rechnung“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Bernhard Kaster. „Diese Quote ermöglicht eine behutsame Ausweitung und entspricht der aktuellen Marktlage für Wein in Deutschland“, führt Kaster weiter aus.

Ein weiterer Kompromiss besteht darin, dass den Flächenländern und insbesondere den kleinen Weinanbaugebieten durch die jetzt vereinbarten Regelungen ein Mindestanteil an Neupflanzungen von bis zu fünf Hektar pro Jahr gestattet wird. Das Verwaltungsverfahren wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung durchgeführt und erspart dem Land Rheinland-Pfalz und der Kammer jährliche Kosten in fünfstelliger Höhe. „Zudem wurde sichergestellt, dass bei der Flächenausdehnung die Steillagen besonders berücksichtigt werden müssen“, erklärt Kaster. „Ich freue mich darüber, dass es uns gelungen ist, die Strategie der Weinbauverbände, auf Weinqualität statt auf Weinquantität zu setzen, aktiv zu unterstützen“, so Kaster.

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2 Kommentare

  1. Als ob er damit was zu tun hat, so ein Schwachsinn. Immer etwas reklamieren, wofür er selber keine Leistung gebracht hat, nur damit er wieder bei den Wählern gut dasteht und die Abgeordnetenbezüge weiterfliessen.
    Der naechste Kaster-Artikel wird wahrscheinlich so lauten:

    SONNE GEHT MORGENS AUF

    Wie uns der Wahlkreisabgeordnete der CDU, Bernhard Kaster, mitteilte, wird die Sonne auch zukünftig morgens auf- und abends untergehen. Herr Kaster sieht dies als einen Erfolg sowohl seines persönlichen Einsatzes als auch des Einsatzes der rheinland-pfälzischen CDU, geregelte Sonnenauf- und Untergänge zu garantieren.
    Bernhard Kaster im Interview: „Unsere trierische Bevölkerung braucht Planungssicherheit. Deshalb muss es weiterhin Sonnenauf- und Untergänge zu geregelten Zeiten geben. Ich habe mich daher dafür stark gemacht, dass die Erde ihre bisherige Umlaufbahn beibehält.“

    • Sehr gut, genau so ist es. Die bringen keinerlei Leistung, denn sonst könnte ma darüber ja mal was schreiben. Kann man nicht, weil keine Leistung ersichtlich ist. Deswegen meinen sie immer sich irgendeinen Mist auf die Fahne schreiben zu müssen, damit man von denen überhaupt eine Wahrnehmung erfährt. Unehrlichste Sparte unserer Gesellschaft eben.

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