TRIER. Einem 19-jährigen Trierer wurde vorgeworfen, in insgesamt 20 Fällen die damals 10 bis 11 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht zu haben.
Heute hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts den sich seit Ende Dezember 2014 in Untersuchungshaft befindenden Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 10 Fällen zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
[adsanity id=92633 align=aligncenter /]Das Urteil ist rechtskräftig.
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2 1/2 Jahre Strafe für eine geschundene Kinderseele… Na herzlichen Glückwunsch!
Der müste länger in den Knast gehn!!!! Was sind 2Jahre und 6 monate? Nichts!!!!
Der hätte lebenslange Haft kriegen müssen weil das Kind das ganze leben nun kaputt ist was ist das für eine Gerechtigkeit
Noch gar kein Aufschrei aus der linksgrünen, kinderfreundlichen Ecke?!
Mein Tipp: 68er Richter, grün, vollstes Verständnis (für den Täter, meine ich, wegen schwerer Kindheit und so), wollte der Drecks.. eigentlich nur ein paar Wochenenden Sozialarbeit aufbrummen, aber der Druck war zu stark, deshalb die „Strafe“ …
Hab mich da zur Hälfte angesprochen gefühlt (zumindest was links und kinderfreundlich angeht), deshalb hier noch der gewünschte Aufschrei:
Das ist ein Witz der ganz schlechten Sorte! Ich wünsche mir, dass der Richter dem Kind in 4-5-6 Jahren erklären darf, warum der Drecksack lediglich für das bisschen Zeit hinter Gitter muss! Für solche Menschen müsste es einen Strafzeitraum geben, der sich an der Lebenserwartung des Opfers orientiert! Mit sowas wird jeder, der davon betroffen war, verhöhnt! Eine Schande für etwas, was man offiziell als Rechtssystem bezeichnet!
Sowas geht gar nicht! Egal aus welcher politischen oder gesellschaftlichen Richtung man das betrachtet!
Sie haben meinen Post mal ganz gründlich missverstanden, was mich aber nicht wundert, wenn Sie Linker sind …
So scheint Ihnen auch meine Intention nicht ganz klar gewesen zu sein – was mich hinsichtlich ihrer offensichtlichen Einstellung aber ebenso wenig überrascht. Aber ebenso deutlich scheint auch zu sein, dass es generell bei solchen Differenzen keine übereinstimmende Richtung geben kann, selbst wenn 2 unterschiedliche Seiten das Gleiche verurteilen. Auf diese Weise richtet man sich selbst, anstatt das Problem an sich zugrunde. Aber ich würde mich auch hüten, etwas von „Erwartungen“ sagen…