Geiselnahme und schwere Fälle von sexueller Nötigung und Kindesmissbrauch

5
Symbolbild

TRIER. Das Landgericht Trier befasst sich in der kommenden Woche mit besonderen Fällen.

Gegenstand eines der Verfahren ist sexuelle Nötigung in einem besonder schweren Fall und eine Geiselnahme.

Angeklagt ist ein 61-jähriger Berufskraftfahrer aus der Verbandsgemeinde Konz. Nach den Anklageschriften vom 19. Januar und 16. März wird dem Mann zur Last gelegt, sich am 9. Januar 2012 auf dem Parkplatz in der Güterstraße in Konz dem abgestellten Fahrzeug der mutmaßlich Geschädigten genähert haben. Unter Vorhalt eines mitgeführten Messers soll er die Zeugin zunächst gezwungen haben, sich auf den Beifahrersitz zu setzen, während er auf dem Fahrersitz Platz genommen und das Fahrzeug sodann an eine abgelegene und schlecht einsehbare Stelle gefahren haben soll.

[adsanity id=92633 align=aligncenter /]

Dort soll er sein Opfer unter weiterer Bedrohung mit dem Messer und massiver Gewaltanwendung in sexueller Weise genötigt haben. Da die junge Frau weiterhin Gegenwehr geleistet haben soll, soll der Angeklagte letztlich von ihr abgelassen und die Flucht ergriffen haben.

Zudem soll er am 24. Oktober 2014 abends auf dem Parkplatz der Universität Trier eine andere Zeugin von hinten umklammert und festgehalten haben, um diese in ein Gebüsch zu ziehen. Aufgrund von Schreien der Zeugin soll sich ein anderer Zeuge genähert haben. Der Angeklagte soll mit seinem Pkw geflohen sein, wobei er aufgrund vorangegangenem Alkoholgenusses fahruntüchtig gewesen sein soll. Der Angeklagte ist noch nicht vorbestraft. Er befindet sich seit dem 16. Dezember 2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes
Ein 58-jähriger Angeklagter, der zuletzt im Raum Thalfang wohnte, soll in vier Fällen zwischen 2000 und 2004 Oralverkehr an einem damals 10 bis 13 Jahre alten Jungen durchgeführt haben.

Zudem soll er zwischen 1998 und 2002 in insgesamt 208 Fällen an seinem Neffen, der damals 10 bis 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben. Zwischen 2005 und 2007 soll er in insgesamt 74 Fällen an einem Freund seines Sohnes, der in diesem Zeitraum 12 und 13 Jahre alt gewesen sein soll, sexuelle Handlungen durchgeführt haben.

Dem Angeklagten wird weiter von der Anklageschrift vorgeworfen, am 2. November 2011 54 kinderpornographische Abbildungen und 124 kinderpornographische Video- und Bilddateien besessen zu haben. Der Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.

Außerdem werden weitere Verfahren zu schwerem sexuellen Mißbrauch, schwerer Brandstiftung, mehrfachem Raub, Diebstahl und Geldfälschung geführt.

Einem 19 Jahre alten, in Trier lebenden Angeklagten wird von der Anklageschrift vorgeworfen, in zahlreichen Fällen die damals 10 bis 11 Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell schwer missbraucht zu haben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 21. Dezember 2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

In dem Verfahren zur Geldfälschung sollen die Angeklagten beschlossen haben, sich durch gewerbsmäßiges Absetzen von Falschgeld ein dauerhaftes Einkommen zu verschaffen.

Zum Sachverhalt des Verfahrens zur Geldfälschung
Die Angeklagten H. und L sind beide 28 Jahre alt und wohnhaft in Hannover. Der 29-jährige Angeklagte C. lebt in Frankreich, ebenso wie die 28-jährige Angeklagte T. Die Angeklagten E. A. und L. A. sind 28 und 26 Jahre alt und wohnen beide im Landkreis Schaumburg/Niedersachsen.

Die Angeklagten H., L., E. A. und C. sollen spätestens im Jahr 2014 beschlossen haben, sich durch gewerbsmäßiges Absetzen von Falschgeld ein dauerhaftes Einkommen zu verschaffen.

Der Angeklagte C. soll dem Angeklagten E.A. Ende Juli 2014 1.600 Euro Falschgeld zu einem Kaufpreis von 500 Euro verkauft haben. E.A. soll dieses dann teilweise in seiner Heimatregion abgesetzt und einem Zeugen angeboten haben.
Im August 2013 sollen E.A. und L.A. Kontakt zwischen C., L. und H. hergestellt haben. L. und H. sollen über E.A. bei dem C. Falschgeld im Nennwert von 32.000 Euro zu einem Kaufpreis von 8.500 Euro geordert haben. E.A. soll eine Provision von 700 Euro erhalten haben.

L. und H. sollen in der Folge das Falschgeld im öffentlichen Geschäftsverkehr abgesetzt haben, unter anderem am 2. September 2014 in Trier.

Ende August 2013 sollen L. und H. den E.A. beauftragt haben, bei C. Falschgeld im Nennwert von 80.000 Euro zu einem Preis von 16.000 Euro zu erwerben. L., H. und E.A. sollen sich nach Saarbrücken begeben und dort C. getroffen haben. Von diesem sollen sie Falschgeld im Nennwert von 80.000 Euro zu einem Preis von 16.300 Euro erworben haben. E. A. soll eine Provision von 500 Euro erhalten haben. L. und H. sollen das Falschgeld wiederum in den Umlauf gebracht haben.

L. und H. sollen sodann vor dem 11. November 2014 über E.A. Falschgeld im Nennwert von 100.000 Euro geordert haben. E.A. soll sich in Anwesenheit von L. mit C. auf einen Kaufpreis von 19.000 Euro geeinigt haben. Als Termin für die Geldübergaben soll der 11. November 2014 vereinbart worden sein. L.A. soll E.A. zur Finanzierung 3.000 Euro übergeben haben. E.A. soll eine Provisionszahlung zugesichert worden sein.

Am 11. November 2014 soll es zum Zwecke der Übergabe des Falschgelds in Otzenhausen/Saarland zu einem Treffen von C. und T., seiner Ehefrau, mit L., H. und E.A. gekommen sein. Das Falschgeld soll E.A. in einer Damenhandtasche der T. übergeben worden sein.

In Otzenhausen sollen die Angeklagten festgenommen worden sein, als sie das Falschgeld an eine andere Person übergaben.
Das Falschgeld soll aus Italien stammen.

Die Angeklagten H., L., E.A. und C. wurden am 11. November 2014 vorläufig festgenommen und befinden sich seit dem 12. November 2014 ununterbrochen in Untersuchungshaft.

rosi_lokalo-de
Der neue Service bei lokalo.de:
Informationen, Fotos und Videos zu Ereignissen in der Region per Mail an [email protected].

lokalo.de-Leser berichten direkt von den Orten des Geschehens.
Brandaktuelle News aus erster Hand.

Jetzt lokalo liken und keine News verpassen!

Vorheriger ArtikelBrand im Keller einer Scheune – Eine Person wird schwer verletzt
Nächster ArtikelGroßeinsatz: 100 Einsatzkräfte bekämpfen Feuer in einer Lagerhalle

5 Kommentare

  1. Natürlich war es kein Grüner aber ich wollte nur mal sehen wie Leute mit blöden Cliches umgehen aber immer selbst Cliches bei anders denkenden anwenden. Alles was nicht pro Asyl ist, ist Nazi, braun, Rassist und so weiter. Es ist so wohl keine Plattform darüber kontrovers zu diskutieren. Thomas de Maiziere “ Diejenigen die nicht politisch verfolgt sind und keines Schutzes bedürfen, sollten sehr schnell die klare Botschaft bekommen : Ihr habt keine Zukunft in Deutschland

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.