Bundeswehrübung im Burgunderviertel beschäftigt das Bundeskanzleramt

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Fallschirmjäger übten ohne Genehmigung im Trierer Burgunderviertel.

TRIER. Nach wie vor beschäftigt die Politik die Bundeswehrübung, die mit freilaufenden Diensthunden im Februar im Trierer Burgunderviertel durchgeführt wurde. Ohne größere Absicherung übten Fallschirmjäger mit ihren Hunden in unmittelbarer Nähe zu zwei Kindergärten.

Im März hatte die Fraktion der Linken im Stadtrat angefragt, ob denn diese Übung genehmigt worden sei. Der damals noch amtierende Oberbürgermeister Klaus Jensen gab sich daraufhin hilflos und sagte, es bestehe keine Genehmigungsverpflichtung, wenn auf Bundesgebiet, zu dem das Burgunderviertel gehört, eine Übung durchgeführt wird. Auch stellte er fest, dass die Stadtverwaltung über die Übung nicht informiert worden wäre.

Anfrage an die Bundesregierung

Dem widerspricht nun die Trierer Bundestagsabgeordnete Katrin Werner. Sie hat bei der Bundesregierung angefragt und erfahren, dass es sehr wohl ein geregeltes Genehmigungsverfahren gebe. In der Antwort des Bundeskanzleramtes heißt es wörtlich: „Die Durchführung von Ausbildungs- und Übungsvorhaben der Bundeswehr […] wird in diesem Zusammenhang unter Einbindung der zivil zuständigen Bundes, Landes-, und Kommunalbehörden in einem festgelegten Verfahren genehmigt.“


In dem Verfahren können laut Bundesregierung „die zivilen Behörden Auflagen zur Durchführung der einzelnen Maßnahmen erteilen, so dass die Sicherheit des zivilen Umfeldes und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bevölkerung sichergestellt werden.“ Wenn nun die Trierer Verwaltung über die Übung noch nicht einmal informiert war, so ist offensichtlich davon auszugehen, dass weder die Bundeswehr, noch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) eine Genehmigung der Übung angestrebt haben.

Schon 435 Übungen in 2015

Werner teilt in einer heute veröffentlichten Erklärung dazu mit: „Dies ist ein inakzeptables Fehlverhalten der Bima und Bundeswehr. Sie haben durch die Missachtung des Genehmigungsverfahrens die AnwohnerInnen im Burgunderviertel gefährdet.“ Das Manöver im Burgunderviertel ist offensichtlich kein Einzelfall. Das Bundeskanzleramt teilte mit, dass 2015 insgesamt schon 435 Übungen außerhalb von militärischen Liegenschaften durchgeführt wurden.

Werner verlangt, dass die Truppe mit Blick auf die Gefährdung der Zivilbevölkerung verzichten soll. In Ihrer Erklärung heißt es: „Militärische Übungen haben auf zivilem Gebiet nichts zu suchen und müssen verboten werden. Sie gefährden gerade bei unzureichender Sicherung die Bevölkerung. Der Bundeswehr stehen genügend gesicherte Übungsgelände im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.“

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9 Kommentare

    • Rotland und Blauland.
      Die müsste die Kosten für die Anfrage selbst tragen. Bundeswehrhasserin. Anstatt als Stadträtin mal dafür zu sorgen, das die mit den nichtausgebildeten Hunden von den Spielplätzen verschwinden!

  1. Frau Werner hätte mal lieber fragen sollen, warum die Bundeseigene BIMA keine Versicherungspflicht hier betreibt und nicht der zugesagte wachdienst hier kontrolliert! Der Wertverlust der Gebäude durch Vandalismus ist erheblich. Und warum die Stadt hier nicht die freilaufenden Nicht-Diensthunde aus dem Verkehr zieht. Die paar , gut ausgebildeten , Diensthunder von BW und Polizei stellen keinerlei Gefahr dar.
    Oder was ist der Hintergrund? Warum keine Anfrage ans Mainzer IM wegen der gleichartigen Polizei-Übungen?

  2. Leute, finde diese Übung sehr gut, ja geradezu hellseherisch, da dort doch nun die Überlegung besteht, in dem „Übungsgebiet“ in bälde Asylanten anzu siedeln.
    Stellt sich mir nur die bohrende Frage, wer soll vor wem beschützt werden, dazu hat Frau, Mann, Es, Werner doch bestimmt die passende Antwort auf Lager.

  3. Es geht doch hierbei ums Prinzip. Die BW hat sich genauso an Regeln und Gesetze zu halten wie jeder andere. Und da gibt es auch nix zu diskutieren…

    • Dann benennen sie mal bitte die Gesetze, Vorschriften und Regel gegen die hier verstoßen wurde.
      Nun bin ich mal gespannt

    • Ja. In der gefahrenabwehrverordnung der Stadt Trier ist, sinngemäß, ganz klar geregelt, das Diensthunde ( also auch die der BW ) von der leinenpflicht befreit sind. Die gebäude gehören der BIMA, sind also zwar in öffentlicher Hand, rechtlich aber Privatbesitz. Und die BW hat mit der BIMA einen Vertrag, das die BIMA der BW erlaubt auf dem BIMA-(Privat)gelände zu Üben. Also alles in Butter. Die Polizei soll da ja auch heftig geübt haben, da hat sich auch niemand drüber beschwert.

  4. Unwissenheit ist schon der richtige Name für den Fragenden!

    Gegen welche Gesetze die BW verstoßen hat wurde doch bereits etwas weiter oben erwähnt. Finden Übungen auf zivilem Gelände, sprich nicht BW Gelände statt, muss in einem Genehmigungsverfahren beantragt werden in welchem Umfang, Zeitrahmen, Personal etc, die Übung stattfinden darf / kann. In der Regel wird dem Stattgegeben, allerdings unter gewissen Auflagen, in welchen die kommunalen Behörden einbezogen werden. Es sind z.B. Mitteilungen kundzugeben, wie was wann wo stattfindet um die Bürger entsprechend zu unterrichten. Auch öffentliche Einrichtungen werden informiert, etc… Sollen es noch mehr Infos sein ?
    Dieses Genehmigungsverfahren ist aber nicht von jetzt auf gleich zu realisieren und bedarf Vorlaufzeit und Vorbereitung…diese Zeit spart man sich durch Nichtbeachtung der gesetzl. Vorgaben…Meistens stört es niemanden und oder es fällt nicht auf…Wo kein Kläger, da kein Richter..
    Und noch eine Ergänzung, Fehlverhalten durch das Fehlverhalten Anderer ( ich zitiere: „ihr würdet besser, oder es gibt andere Sachen die“… ) zu rechtfertigen oder zu ins Lächerliche zu ziehen, entspricht nicht gerade der Voraussetzung, informative und sachbezogene Kommentare abzugeben!

  5. „Wo kein Kläger, da kein Richter“!? Wen interessiert das denn überhaupt? Die einzig negative Reaktion kam von der Links-Fraktion… Herzlichen Glückwunsch – ich stimme Hr. Fischer vollkommen zu, dass sie die Kosten dieser ganzen Geschichte bitte selbst tragen sollte! Wer sich nicht um die eigentlichen Belange der Einwohner kümmert und anstattdessen auf solch belanglose Ereignisse eingeht, hat meiner Meinung nach den Blick für das Wesentliche verloren.
    Wie bereits in den letzten beiden Berichten erwähnt, gehen von den Diensthunden wohl weitaus weniger Gefahren aus, also von Nicht-Diensthunden. Diese Aufmerksamkeit, die die Fr. Werner offensichtlich damit auf sich ziehen will, ist das Letzte!

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