Zwei Jahre auf Bewährung für Missbrauch der eigenen Tochter

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Symbolbild

TRIER. Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahre, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilte die 1. Große Jugendkammer einen 50-jährigen britischen Staatsangehörigen, weil er zwischen Dezember 2011 und Oktober 2013 seine 1999 geborene Tochter mehrfach sexuell missbraucht hat.

Der Angeklagte ist in zweiter Ehe verheiratet. Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass er sich mehrfach seiner Tochter aus erster Ehe mehrfach sexuell genähert hat. Er machte sich dazu die Besuche seines Kindes zunutze.

Konkret, so hieß es in der Anklage, habe er etwa währen eines gemeinsamen Fernsehabends die Hand seiner Tochter an seine Genitalien gelegt und sich in derselben Weise dann auch dem Kind genähert. Auch einen Schwimmbadbesuch habe er zu Annäherungen genutzt, bei denen er das Kind auf eindeutige Art berührt habe. Letztmalig soll er seine Tochter im September 2013, wieder bei einem Besuch, auf dieselbe Art missbraucht haben.
Darüber hinaus fand man im Oktober 2013 auf dem Computer des Angeklagten eine Bilddatei mit jugendpornografischem Inhalt. Strafmildernd wirkte sich die Tatsache aus, dass der Mann bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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1 Kommentar

  1. verdammt nochmal , hier läuft einiges schief….und den Rest der Welt erfreuts…..Deutschland ist schon der größte vom Staat geduldete Puff in Europa…Pädophile haben nen Freibrief ( siehe hier und u.a dieser aalglatte Edathy )
    ne Geschwindigkeitsübertretung ist in der BRD wohl das ,für was man härter bestraft wird…….Selbstjustiz verstehe ich jetzt immer besser und kanns auch nachvollziehen.

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