Morbacher muss sich in Bayern wegen Mordes verantworten

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Wegen Mordes und versuchten Mordes wird ab heute vor dem Landgericht Traunstein verhandelt.

MORBACH/TRAUNSTEIN. Überall in Deutschland hat man im letzten Jahr an dem Abend gejubelt, als Deutschland die Fußballweltmeisterschaft gewann. In Bad Reichenhall in Bayern aber wurde an diesem Abend ein 72-jähriger Rentner ermordet und ein 17-jähriges Mädchen schwer verletzt. Verantwortlich für die Tat soll der damals 20-jährige Christoph R. aus Morbach im Landkreis Bernkastel-Wittlich sein.

Vor dem Landgericht im bayerischen Traunstein beginnt heute der Prozess gegen den Hunsrücker. Vorgeworfen wird ihm Mord und versuchter Mord. Der mutmaßliche Täter war damals als Bundeswehrsoldat in Bad Reichenhall stationiert. Er soll dem Rentner mit seinem Kampfmesser die tödlichen Wunden beigebracht und ihm dann die Geldbörse geraubt haben. Kurze Zeit später soll er dann auch noch das Mädchen, eine Auszubildende überfallen und mit demselben Messer angegriffen haben. Sie kam nur knapp mit dem Leben davon und ist heute auf einem Auge blind.


Der Soldat flüchtete nach seinen Taten zunächst in seine Heimatgemeinde und tauchte dort für einige Tage unter. Anschließend bestieg er am Flughafen Hahn ein Flugzeug und setzte sich ins norwegische Oslo ab. Zeugen hatten ihn am Hunsrückflughafen beobachtet. In Norwegen allerdings verlor sich zunächst seine Spur.

Mit Hilfe der von den deutschen Behörden übermittelten Fahndungsfotos gelang es aber der norwegischen Polizei, R. nach gut drei Wochen in Trondheim ausfindig und dingfest zu machen. Damalige Befürchtungen, eine Auslieferung würde sich einige Zeit hinziehen, da Norwegen kein EU-Land ist, bestätigten sich nicht. R. wurde sehr zügig den deutschen Beamten übergeben.

Wie es zu den Taten kommen konnte, ist derzeit noch völlig unklar. Der Angeklagte hat bisher zu den Vorwürfen eisern geschwiegen. Nach Medieninformationen sollen über 50 Zeugen und Sachverständige in dem heute beginnenden Prozess aussagen, für den das Landgericht elf Verhandlungstage angesetzt hat. Dabei wird auch die Frage zu erörtern sein, ob R. nach dem Jugendstrafrecht oder schon nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen sein wird, wenn ihm die Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Davon wird dann maßgeblich das Strafmaß abhängen. Mit einem Urteil ist für die zweite Maihälfte zu rechnen.

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1 Kommentar

  1. Es gab dazu einen Bericht im Radio, wenn er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird bekäme er wohl lebenslänglich und anschliessender Sicherheitsverwahrung , nach Jugendstrafrecht vielleicht zehn Jahre
    dann ist er wieder frei, angesichts dieser Taten fragt man sich wen es dann treffen wird und womit man zehn Jahre gerechtfertigt.

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